Description: Die Andreas Blum & Sohn GbR hat am 28.04.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaf-fenheit und des Betriebes ihrer Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - Neubau eines Gärrestelagers - Anpassung der Umwallung Außerdem ist aus formellen Gründen der bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetz-te Austausch des bestehenden Feststoffdosierers Inhalt des Antrags. Des Weiteren war zwischenzeitlich auch die Ausrüstung des BHKW 4 (MTU 800) mit einem SCR-Katalysator und der Austausch eines defekten Notkühlers nach § 15 BImSchG angezeigt worden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 (V) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 1.2.2.2 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht generell vorgeschrie-ben. Zur Feststellung der UVP-Pflicht ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde nach § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Absatz 2 Satz 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Änderungs-vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2 des UVPG auf-geführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gege-benheiten vorliegen. Deshalb besteht keine UVP-Pflicht. Die näheren Gründe für diese Feststellung sind im Aktenvermerk vom 06.06.2023, Az. 34-1711.3/2-G7, angeführt. Dieser kann beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 34 - Team Im-missionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 219, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, eingesehen werden. Diese Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, wird entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Biogas ? Biogasanlage ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Stromerzeugung ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Verbrennungsmotor ? SCR-Verfahren ? Aktenvermerk ? Abfallrecht ?
Region: Obenhausen
Bounding box: 10.164413° .. 10.168147° x 48.237232° .. 48.23931° 10.17832° .. 10.17832° x 48.23565° .. 48.23565°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-06-20
Modified: 2023-06-20
Time ranges: 2023-06-20 - 2023-06-20
039 Bekanntgabe UVP Vorprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/05aae5c4-5582-4975-a11c-aa813d88dcad/039%20Bekanntgabe%20UVP%20Vorpr%C3%BCfung.pdf (PDF)Accessed 1 times.