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Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Biogasanlage (Verbrennungsmotoranlage zur Stromerzeugung durch den Einsatz von Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 4,41 MW durch den Neubau eine Gärrestelagers und die Anpassung der Umwallung

Description: Die Andreas Blum & Sohn GbR hat am 28.04.2023 beim Landratsamt Neu-Ulm die immissions-schutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaf-fenheit und des Betriebes ihrer Biogasanlage beantragt. Inhalt des Genehmigungsantrags ist: - Neubau eines Gärrestelagers - Anpassung der Umwallung Außerdem ist aus formellen Gründen der bereits nach § 15 BImSchG angezeigte und umgesetz-te Austausch des bestehenden Feststoffdosierers Inhalt des Antrags. Des Weiteren war zwischenzeitlich auch die Ausrüstung des BHKW 4 (MTU 800) mit einem SCR-Katalysator und der Austausch eines defekten Notkühlers nach § 15 BImSchG angezeigt worden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.2.2.2 (V) des Anhang 1 der 4. BImSchV. Daneben fällt das Vorhaben unter die Ziffer 1.2.2.2 (S) der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540). Für derartige Anlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht generell vorgeschrie-ben. Zur Feststellung der UVP-Pflicht ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung wurde nach § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Absatz 2 Satz 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe war zu prüfen, ob bei dem Änderungs-vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2 des UVPG auf-geführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gege-benheiten vorliegen. Deshalb besteht keine UVP-Pflicht. Die näheren Gründe für diese Feststellung sind im Aktenvermerk vom 06.06.2023, Az. 34-1711.3/2-G7, angeführt. Dieser kann beim Landratsamt Neu-Ulm, Fachbereich 34 - Team Im-missionsschutz und Abfallrecht, Zimmer 219, Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm, eingesehen werden. Diese Feststellung, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht, wird entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG). Die Belange des Umweltschutzes werden im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Ge-nehmigungsverfahrens geprüft.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Biogas ? Biogasanlage ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Stromerzeugung ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Verbrennungsmotor ? SCR-Verfahren ? Aktenvermerk ? Abfallrecht ?

Region: Obenhausen

Bounding box: 10.164413° .. 10.168147° x 48.237232° .. 48.23931° 10.17832° .. 10.17832° x 48.23565° .. 48.23565°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-06-20

Modified: 2023-06-20

Time ranges: 2023-06-20 - 2023-06-20

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