Description: Die Teilnehmergemeinschaft AOVE Kernwegenetz 1 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Flurbereinigung ? Anlagengenehmigung ? Planfeststellung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flurbereinigungsgesetz ?
Region: Traßlberg
Bounding boxes: 11.824464797973635° .. 11.851072311401369° x 49.476183451698965° .. 49.48705733543162°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-03-24
Modified: 2025-03-24
Time ranges: 2025-03-24 - 2025-03-24
2025.03.18_Bekanntmachung_UVP
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/1441c5f6-a954-48d1-9666-9daa929da9b3/2025.03.18_Bekanntmachung_UVP.pdf (PDF)Accessed 1 times.