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Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Irsching der Uniper Kraftwerke GmbH am Standort Paarstraße 30, 85088 Vohburg, durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Gasturbinenanlage (Block 6)

Description: Die Uniper Kraftwerke GmbH (UKW) betreibt am Standort Irsching ein Kraftwerk bestehend aus den Kraftwerksblöcken 1 bis 5. Während der Block 3 derzeit als Netzreserve zur Deckung von Lastspitzen eingesetzt wird (längstens bis zum 31.12.2023), sind sowohl Block 1 als auch Block 2 bereits stillgelegt. Die Blöcke 4 und 5, zwei hochmoderne Gas- und Dampfkraftwerke sind 2010/2011 in den kommerziellen Betrieb gegangen. Beide Gaskraftwerke wurden zur vorläufigen Stilllegung nach § 13b Abs. 1 S. 1 EnWG angezeigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Bedarf an Anlagen als besondere netztechnische Betriebsmittel (bnBm) in Süddeutschland in Höhe von 1.200 Megawatt (MW) elektrischer Nettoleistung festgestellt, um ein hohes Sicherheitsniveau im Netzbetrieb auf Grund vom Atomkraftausstieg und der verzögerten Errichtung von Stromtrassen erhalten zu können. Für die Region südliches Bayern wurde der UKW der Zuschlag zum Bau einer Gasturbinenanlage in Irsching bei Vohburg/Ingolstadt erteilt. Aus diesem Grund plant die UKW den Bau und den Betrieb eines weiteren Kraftwerkblocks 6 am Standort in Irsching. Die geplante Anlage dient nach § 11 Abs. 3 EnWG als besonderes netztechnisches Betriebsmittel aus-schließlich der Wiederherstellung der n-1 Sicherheit des Stromversorgungsnetzes. Bei der geplanten Neuanlage (Block 6) handelt es sich um eine bnBm-Gasturbinenanlage (Open Cycle Gas Turbine – OCGT), die entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik mit einer Heavy Duty Gasturbine mit einer max. Leistung von 320 MW und einer max. Feuerungswärmeleistung von 800 MW errichtet werden soll. Für den Betrieb ist eine maximale jährliche Betriebsdauer von < 1.500 Stunden vorgesehen. Die Uniper Kraftwerke GmbH hat nun die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung des Kraftwerkes Irsching, Paarstraße 30, 85088 Vohburg, Fl.Nrn. 268, 282, 312 - 316 und 1328 der Gemarkung Irsching durch die Errichtung und den Betrieb einer neuen Gasturbinenanlage (Block 6) beantragt. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen beantragt: - Errichtung einer ausschließlich mit Erdgas betriebenen neuen Gasturbinenanlage mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von 800 MW mit Generator und eingehausten Nebeneinrichtungen, - Errichtung eines 65 Meter hohen Schornsteines mit Entwässerung/Neutralisation und Emissionsmesscontainer, - Errichtung eines Containergebäudes für E-Technik und Leittechnik, - Errichtung einer Stromableitung mit Trafoanlagen und dem Erdkabel bis zur Übergabe an der Grenze zur vorhandenen 380 kV-Freiluftschaltanlage der TenneT, - Errichtung einer Zellenkühleranlage und eines Zwischenkühlwasserpumpenhauses sowie weiteren Nebeneinrichtungen, - Errichtung des Gebäudes der Druckluftanlage und der VE-Wasserpumpen, - Errichtung einer Gasversorgungsanlage mit zwei gasbefeuerten Vorwärmern, Filtern und entsprechenden Mess-/Regelsystemen, - Aufstellung eines Notstromaggregates mit Heizöltank, - Aufstellung eines ca. 500 m³ fassenden Tanks für vollentsalztes Wasser, - Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Sedimentationsanlage und Ölabscheider. Bei dem Kraftwerk Irsching handelt es sich um eine Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV), die ab einer Feuerungs-wärmeleistung von 50 MW für sich betrachtet einer immissionsschutzrechtlichen Genehmi-gung bedarf, sowie um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie gemäß § 3 der 4. BImSchV. Das geplante Änderungsvorhaben stellt eine wesentliche Änderung des Kraft-werkes dar und bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Die UKW hat ferner die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gemäß § 8a BImSchG zur Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen sowie die beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnisse nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für folgende Benutzungen im Sinne des § 9 WHG beantragt: - Bauwasserhaltung mit Wiedereinleitung von entnommenem Grundwasser in die Paar bei einer max. Grundwasserentnahme 1.084.000 m³ und einer maximalen Förderrate von 125 l/s bis längstens zum 30.09.2022, -Die Gründung von Gebäudeteilen im Grundwasser, deren Fundamente in den Grundwasserleiter (Flussschotter) einbinden

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Erdkabel ? Bayern ? Erdgas ? Süddeutschland ? Stromnetz ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Grundwasserentnahme ? GuD-Kraftwerk ? Leichtflüssigkeitsabscheider ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Regenrückhaltebecken ? Solarthermisches Kraftwerk ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Stromtrasse ? Gaskraftwerk ? Gasturbine ? Gebäude ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Wassergesetz ? Schornstein ? Tankbehälter ? Industrieemissionsrichtlinie ? Heizöltank ? Genehmigungsverfahren ? Grundwasserleiter ? Neuanlage ? Stand der Technik ? Grundwasser ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Stilllegung ?

Region: Vohburg an der Donau

Bounding box: 11.5621° .. 11.6307° x 48.7419° .. 48.7872°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-01-10

Modified: 2022-01-10

Time ranges: 2022-01-10 - 2022-01-10

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