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Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Planfeststellung für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 (Flur Nr. 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth) im Bereich der Flur Nrn. 874 und 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth und Flur Nr. 2176, Gemarkung und Gemeinde Parkstetten, durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf

Description: Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.13 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist für den Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss be-einflusst (sofern nicht von Nr. 13.16 erfasst) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durch-zuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorha-ben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Im Zuge der hydraulischen Berechnungen zum gesteuerten Flutpolder Öberauer Schleife wurde festgestellt, dass ab einem Donauhochwasser von knapp unter HQ100 Wasser über den Köß-nachableiter in den Polder Parkstetten-Reibersdorf läuft. Der Überlauf erfolgt über eine Tiefstelle in der Staatsstraße St 2125 südöstlich von Kößnach, die Flutung erfolgt von der Donau her rund 2,8 km gegen die Fließrichtung der Kößnach (Antragsunterlagen vom 10.04.2019, Anlage 3 – festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Die Überschwemmung der Staatsstraße St 2125 stellt eine Schwachstelle im bisherigen Ausbaukonzept für die Donau dar, die mit den Ausbauzielen des Hochwasserschutzes für den Polder Parkstetten-Reibersdorf nicht vereinbar ist. Zweck des Vorhabens ist es, eine Schwachstelle für den künftigen Schutz des Polders Parkstet-ten-Reibersdorf vor einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu beseitigen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Staatsstraße St 2125 im Bereich Kößnach bei einem 100-jährlichen Donau-hochwasser zu gewährleisten. Im Wesentlichen wird die bestehende Staatstraße St 2125 im Tiefpunkt, am höher liegenden Fahrbahnrand, auf 320,34 m ü. NHN bzw. an der Straßenachse auf 320,25 m ü. NHN, angeho-ben. Somit ergibt sich eine maximale Erhöhung der Staatsstraße St 2125 um 0,70 m. Die erfor-derliche Höhe der neuen Fahrbahn wird auf rd. 360 m durch Vollausbau erreicht. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggen-dorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf, beantragte mit dem Schreiben vom 10.04.2019 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 als Hochwasserschutzmaßnahme. Den Antragsunterlagen waren Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Straßenseitenraum ? Bayern ? Straße ? Deich ? Hochwasserabfluss ? Planfeststellung ? Polder ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Überschwemmung ? Flutung ? Planfeststellungsverfahren ? Wassergesetz ? Flutpolder ? Hochwasserschutz ? Überschwemmungsgebiet ? Donau ?

Region: Kößnach

Bounding box: 12.558618° .. 12.560657° x 48.91989° .. 48.924095° 12.55129° .. 12.55129° x 48.93036° .. 48.93036°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-04-18

Modified: 2023-04-18

Time ranges: 2023-04-18 - 2023-04-18

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