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8-streifiger Ausbau der A 9 zwischen AK Nürnberg und AK Nürnberg-Ost

Description: Gegenstand des Vorhabens ist der 8-streifige Ausbau der A 9 zwischen dem AK Nürnberg und dem AK Nürnberg-Ost auf einer Länge von etwa 7 km. Bestandteil des Vorhabens ist daneben auch ein Ausbau der halbdirekten Rampe A 3 (Frankfurt a. M.) – A 9 (München) auf einer Länge von etwa 3,2 km. Der Ausbau dieser Rampe beginnt unmittelbar östlich der Gewerbeflächen an der Haimendorfer Straße in Schwaig b. Nürnberg und erstreckt sich bis zum Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 am AK Nürnberg. Die Halbdirektrampe wird innerhalb des vom Vorhaben betroffenen Bereichs mit einem 6-streifigen Fahrbahnquerschnitt ausgebildet. Nach dem Zusammentreffen der Rampe mit den Richtungsfahrbahnen der A 9 beginnt der 8-streifige Ausbau der A 9; er endet südlich von Fischbach b. Nürnberg unmittelbar nördlich der Querung des Katzengrabens. Der Ausbau der A 9 sowie der halbdirekten Rampe erfolgten jeweils durch einen beidseitigen Anbau von Fahrstreifen an die bereits existierenden Fahrbahnflächen. Im Zuge des Vorhabens sind im Bereich des AK Nürnberg auch bauliche Anpassungen an der Rampe Frankfurt a. M. – Regensburg/Berlin, die von der halbdirekten Rampe im Zulauf auf das AK Nürnberg abzweigt, sowie an der Rampe Berlin/Regensburg – Frankfurt a. M. geplant. Ebenso werden Anpassungen an der Richtungsfahrbahn München – Berlin der A 9 im Bereich des AK Nürnberg erforderlich. Südlich von Fischbach b. Nürnberg sind ferner bauliche Anpassungen an den Rampen Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg und Heilbronn – Berlin im Bereich des AK Nürnberg-Ost vorgesehen. Infolge des Vorhabens müssen kreuzende Wege verlegt/angepasst und parallel zu Autobahnverkehrsflächen verlaufende Wegeabschnitte seitlich verschoben neu erstellt werden. Südlich des AK Nürnberg sowie nördlich des Ortsrandes von Fischbach b. Nürnberg werden außer-dem bereits existierende Betriebszu-/-abfahrten an der A 9 baulich angepasst, nördlich von Fischbach wird ferner eine weitere Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach neu gebaut. Entlang der vorhabensgegenständlichen Autobahnverkehrsflächen sind abschnittsweise darüber hinaus Betriebswege zur Unterhaltung und Wartung autobahneigener Anlagen geplant. Im Bereich von Fischbach b. Nürnberg ist auf den Fahrbahnen der A 9 auf einer Länge von ca. 3,7 km ein lärmmindernder Fahrbahnbelag vorgesehen. Daneben sind am Westrand der A 9 auf Höhe von Fischbach auf einer Länge von rund 1,7 km Lärmschutzwände vorgesehen, die eine Höhe von bis zu 12 m erreichen. Diese Wände erstrecken sich von der nördlich von Fischbach an der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu- und -abfahrt bis zum südlich von Fischbach liegenden Beginn der Rampe Berlin – Heilbronn/Nürnberg-Fischbach/Amberg des AK Nürnberg-Ost. Bereits heute existierende Beckenanlagen zur Behandlung des Autobahnoberflächenwassers werden im Rahmen des Vorhabens teilweise angepasst, zum Teil sind auch neue Beckenanlagen geplant. Diese neuen Anlagen sollen zum einen auf den Flächen der unbewirtschafteten Rastanlage mit WC-Gebäuden (PWC-Anlage) Brunn nördlich von Fischbach b. Nürnberg errichtet werden; diese PWC-Anlage wird im Zuge des Vorhabens zurückgebaut. Daneben sind neue Beckenanlagen unweit südlich des AK Nürnberg, im Bereich der entlang der Richtungsfahrbahn München neu geplanten Betriebszu-/-abfahrt für die Autobahnmeisterei Fischbach sowie auf einem Areal zwischen der A 9 und der Kreisstraße N 5 bei Fischbach vorgesehen. Die A 9 kreuzende Gewässerläufe müssen im Zuge des Vorhabens im Querungsbereich in gewissem Umfang angepasst werden. Abschnittsweise werden im Bereich der A 9 auch Tiefenentwässerungsanlagen notwendig, um den Straßenkörper der Autobahn dauerhaft trocken halten zu können. Neben Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe zu den gegenständlichen Teilen der A 3 und A 9 befinden, wird auch eine innerhalb der Anschlussstelle Langwasser der A 6 liegende Fläche während der Bauabwicklung zu Baustelleneinrichtungszwecke herangezogen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnah-men werden Grundstücke in den Gemarkungen Schwaig b. Nürnberg (Gemeinde Schwaig b. Nürnberg), Fischbach b. Nürnberg und Brunn (Stadt Nürnberg), Haimendorfer Forst, Brunn, Fischbach b. Nürnberg und Forsthof (gemeindefreie Gebiete im Landkreis Nürnberger Land), Altenthann (Gemeinde Schwarzenbruck), Diepersdorf und Weißenbrunn (Gemeinde Leinburg), Winkelhaid (Gemeinde Winkelhaid), Haimendorf (Stadt Röthenbach a. d. Pegnitz) Schwand b. Nürnberg (Markt Schwanstetten) und Höttingen (Gemeinde Höttingen) beansprucht.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Heilbronn ? München ? Autobahn ? Lärmschutzwand ? Straße ? Berlin ? Lärmarmer Straßenbelag ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Alm ? Gewerbegebiet ? Forst ? Bauvorhaben ?

Bounding box: 11.187172° .. 11.258583° x 49.394104° .. 49.46857°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-02-02

Modified: 2024-02-02

Time ranges: 2024-02-02 - 2024-02-02

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