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Flurneuordnung Aichkirchen 2 - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG

Description: Die Teilnehmergemeinschaft Aichkirchen 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge- mäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Bayern/StMUV /Land/Bayern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Flurbereinigung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flurbereinigungsgesetz ?

Region: Aichkirchen

Bounding boxes: 11.743955612182619° .. 11.771850585937502° x 49.00023911659118° .. 49.018029812118755°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-01-14

Modified: 2026-01-14

Time ranges: 2026-01-14 - 2026-01-14

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