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Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200, Gemarkung und Gemeinde Mitterskirchen, Landkreis Rottal-Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Mitterskirchen

Description: Die Gemeinde Mitterskirchen bezieht derzeit aus dem Brunnen B1 Atzberg ihr gesamtes Trink- und Brauchwasser für den Gemeindebereich. Der Tiefbrunnen weist Sanierungsbedarf auf. Mit Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 05.06.2024 wird der Gemeinde Mitterskirchen die widerrufliche beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG zur Benutzung des Grundwassers erteilt. Die Erlaubnis gewährt die stets widerrufliche Befugnis auf dem Grundstück Fl.-Nr. 200, Gemarkung und Gemeinde Mitterskirchen insgesamt bis zu maximal 120.000 m³/ Jahr Grundwasser aus dem Brunnen B 1 Atzberg zu entnehmen. Während der Bescheidslaufzeit sind vom Antragsteller Maßnahmen zum Errichtung eines neuen Brunnens (Versuchsbohrung, Messstellenkonzept, Hauptbohrung) umzusetzen. Anschließend ist in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren die langfristige Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem neuen Brunnen, inkl. Unterlagen zur Ausweisung des Schutzgebiets, zu regeln.

Types:
Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Grundwasserentnahme ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Betriebswasser ? Öffentliche Wasserversorgung ? Grundwasser ? Schutzgebiet ?

Region: Mitterskirchen

Bounding boxes: 12.73293972015381° .. 12.734506130218508° x 48.34234503723331° .. 48.34352880686759° 12.7333° .. 12.7333° x 48.35° .. 48.35°

Marker

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-02-21

Modified: 2025-02-21

Time ranges: 2025-02-21 - 2025-02-21

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