Description: Die Firma W.L. Gore & Associates GmbH beabsichtigt, die Anlage G01 (Fluorpolymere) durch Errichtung und Betrieb eines neuen Lagers wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Nebenanlage. In der Anlage 1 des UVPG ist die zu ändernde Hauptanlage G01 - Fluorpolymere unter Nr. 4.2. mit „A“ in Spalte zwei gekennzeichnet. Nach § 9 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 war somit eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Fluorpolymer ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ?
Region: Industrieparkstraße
Bounding box: 12.72809° .. 12.730494° x 48.18303° .. 48.184345°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-12-18
Modified: 2023-12-18
Time ranges: 2023-12-18 - 2023-12-18
Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 2 UVPG
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/71e44520-a894-4047-aa35-68bd8a600f29/Bekanntmachung%20gem.%20%C2%A7%205%20Abs.%202%20UVPG.pdf (PDF)Accessed 1 times.