Description: Die Teilnehmergemeinschaft Wangsaß wird beim Amt für Ländliche Ent-wicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die gemeinschaftli-chen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der An-lage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Uvp
Tags: Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Flurbereinigung ? Planfeststellung ? Flurbereinigungsgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ?
Region: Wangsaß
Bounding boxes: 11.830644607543945° .. 11.86180114746094° x 49.052077517629954° .. 49.06602169362996°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-20
Modified: 2025-02-20
Last harvest: 28.07.2026 23:43
2025_02_14_-_Bekanntmachung_UVP_Vorprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/82ce6bd2-43e5-41ff-99ef-366311470545/2025_02_14_-_Bekanntmachung_UVP_Vorpr%C3%BCfung.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.