Description: Wasserrecht; Antrag Wasserbeschaffungsverbandes Söldenau auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen II Söldenau auf Grundstück FI.Nr. 76, Gemarkung Söldenau im Markt Ortenburg nach § 15 WHG, Art. 69 Satz 2 BayWG i.m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG; Antragssteller: Wasserbeschaffungsverband Söldenau, Ritter-Tuschl-Str. 17, 94496 Ortenburg; Gz: 53.0.02/6421.05/2019-102 Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Vorhaben Antrag auf gehobene Erlaubnis Der Wasserbeschaffungsverband Söldenau beantragt mit Schreiben vom 08.11.2019 eine gehobene Erlaubnis für das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus dem Brunnen II Söldenau auf GrundstückFI. Nr. 76, Gemarkung Söldenau, Markt Ortenburg. Beantragt wird das Zutagefördern von Grundwasser im folgenden Umfang: Brunnen Brunnen II Söldenau : Maximal [l/s] 2,8 Maximal [m³/d] 240 Maximal [m³/a] 30.000 Das zutage geförderte Grundwasser soll zur Trinkwasserversorgung verwendet werden. 2. Durch die o.g. beantragte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Ableitung von Grundwasser mit der o.g. Ableitungsmenge von 30.000 (m³/Jahr) unterfällt das Vorhaben der Nr. 13.3.3 Spalte 2 = standortbezogene Vorprüfung der Anlage 3 zum UVPG (§ 11 WHG i.V.m. § 5 Abs. 1 UVPG, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 genannten Kriterien zum UVPG). Im Rahmen einer standortbezogene Vorprüfung ist unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zum UVPG festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 3. Gesamtergebnis: Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, weil durch die Gewässerbenutzung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. 4. Wesentliche Begründung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG: Die überschlägige Prüfung anhand der Schutzkriterien hat ergeben, dass aus nachstehenden Gründen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht veranlasst ist: • Nach den Planunterlagen wird die förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschlossen (siehe Planunterlagen Dipl.Geol. Bertlein vom 24.10.2019, Erläuterungsbericht S. 32, Ziffer 14 und S. 25, Ziffer 9.12). Nach dem privaten hydrogeolog. Gutachten S. 25, Ziffer 9.12 wird der Grundwasser-Haushalt oberhalb des genutzten Grundwasser-Horizonts im Bereich zwischen Wolfach und Brunnen nicht beeinträchtigt, da dieser durch dichte, stockwerkstrennende Zwischenschichten abgekoppelt ist. Ebenso werden Auswirkungen auf Land- und Forstwirtschaft durch die Grundwassernutzung aufgrund der Tiefenlage ausgeschlossen. • Die Brunnen Söldenau wird seit über 20 Jahren zur öffentlichen Trinkwasserversorgung genutzt (Änderungsvorhaben). • Technische Schutzvorkehrungen gewährleisten einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wassergewinnungsanlage, insbesondere durch die Steuerungs- und Messeinrichtungen, sowie durch die Überwachungs- und Aufzeichnungspflichten (siehe Vorschlag im Gutachten des amtlichen Sachverständigen für Wasserwirtschaft vom 10.05.2024). • Aufgrund der geringen Jahresentnahmemenge von maximal 30.000 m³/a ist von keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme auszugehen (siehe Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 10.05.2024, S. 17). • Im Umfeld des Brunnen liegt der Biotopkomplex östlich von Söldenau. Der Umweltatlas Bayern führt die Objekte unter der ID 7445-0015-001 bis -004. Es handelt sich dabei um gewässer- und grundwasserbeeinflusste Vegetation. Die Gewässer werden von Quellen aus dem 1. Grundwasser-Horizont gespeist, der durch die Entnahme nicht beeinflusst wird. Eine Beeinträchtigung der Biotopte ist daher auszuschließen (siehe Gutachten Dr. Bertlein GmbH vom 24.10.2019, S 25, Ziffer 9.12.4). • Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Feststellung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf (Gutachten vom 10.05.2024) und der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde nicht erforderlich (Stellungnahme vom 05.02.2025). Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 zum UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die gesonderte Feststellung nach dem UVPG wird gemäß § 7 Abs. 1, § 5, § 9 Abs. 3 und 4 UVPG beim Markt Ortenburg öffentlich bekannt gemacht und ist zudem unter https://www.uvp-verbund.de/by öffentlich bekannt gemacht (§§ 19 und 20 UVPG). Nähere Informationen, können beim Landratsamt Passau, -untere Wasserrechtsbehörde-, Domplatz 11, 94032 Passau nach entsprechender Terminvereinbarung, im Zimmer 3.08, während der Dienststunden eingesehen werden. Landratsamt Passau -untere Wasserrechtsbehörde- Passau, 05.02.2025 gez. Fuchs Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Bayern ? Fuchs ? Vegetation ? Messeinrichtung ? Naturschutzbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Grundwassernutzung ? Wasserversorgung ? Wasserversorgungsanlage ? Grundwasser ? Umweltverträglichkeitsgutachten ? Forstwirtschaft ? Gewässernutzung ? Landwirtschaft ? Ökosystem ? Wasserwirtschaft ?
Region: Söldenau
Bounding boxes: 13.1978383° .. 13.2378383° x 48.5406102° .. 48.5806102°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-05
Modified: 2025-02-05
Time ranges: 2025-02-05 - 2025-02-05
Bekanntmachung im UVP-Portal Söldenau
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/85a469e0-d115-4537-81e6-716ce18df7f2/Bekanntmachung%20im%20UVP-Portal%20S%C3%B6ldenau.pdf (PDF)Bestätigungsschreiben Antragsstellung WBV Söldenau vom 31.01.2025
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/85a469e0-d115-4537-81e6-716ce18df7f2/Best%C3%A4tigungsschreiben%20Antragsstellung%20WBV%20S%C3%B6ldenau%20vom%2031.01.2025.pdf (PDF)Flurstücksverzeichnis Söldenau
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/85a469e0-d115-4537-81e6-716ce18df7f2/Flurst%C3%BCcksverzeichnis%20S%C3%B6ldenau.pdf (PDF)Gutachten Wasserwirtschaftsamt Deggendorf und Planunterlagen WBV Söldenau
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/85a469e0-d115-4537-81e6-716ce18df7f2/Gutachten%20Wasserwirtschaftsamt%20Deggendorf%20und%20Planunterlagen%20WBV%20S%C3%B6ldenau.pdf (PDF)Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde zum UVPG
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/85a469e0-d115-4537-81e6-716ce18df7f2/Stellungnahme%20Untere%20Naturschutzbeh%C3%B6rde%20zum%20UVPG.pdf (PDF)Accessed 1 times.