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Ausbau des Wiesbächels bei Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Bad Wörishofen, Schaffung von Retentionsraum bei Grundstück Fl.Nr. 770 der Gemarkung Bad Wörishofen, etc. durch die i+R Deutsche Immobilien GmbH, Lindau

Description: Mit Schreiben vom 09.03.2020 und Planunterlagen vom 04.03.2020 beantragte die i + R Deutsche Immobilien GmbH, Lindau die Plangenehmigung für den Ausbau des Wiesbächels bei Grundstück Fl.Nr. 5 der Gemarkung Bad Wörishofen, die Schaffung von Retentionsraum bei Grundstück Fl.Nr. 770 der Gemarkung Bad Wörishofen und die Errichtung eines Durchlasses sowie von Stütz- bzw. Hochwasserschutzmauern im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 5/4 der Gemarkung Bad Wörishofen. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Gem. § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG kann für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Ufer ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Hochwasserschutzwand ? Gewässerausbau ? Überschwemmungsgebiet ?

Region: Bad Wörishofen

Bounding box: 10.5654° .. 10.5826° x 47.9989° .. 48.0104° 10.59666° .. 10.59666° x 48.00674° .. 48.00674°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-06-22

Modified: 2021-06-22

Time ranges: 2021-06-22 - 2021-06-22

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