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Steinbruch Nußdorf

Description: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); Antrag des Südbayerischen Portlandzementwerkes Gebr. Wiesböck & Co. GmbH (SPZ) auf wesentliche Änderung des in der Gemeinde Nußdorf am Inn, Ortsteil Überfilzen, betriebenen Steinbruchs. Für die wesentliche Änderung des Steinbruchs wird ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dieses Vorhaben wurde erstmalig bereits am 26.04.2019 öffentlich bekanntgemacht. Hierbei wurden bereits insgesamt 722 Einwendungen erhoben, welche weiterhin ihren Bestand behalten. Das SPZ betreibt seit 1961 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 845, 846, 848, 1576, 1578, 1579 und 1580 der Gemarkung und Gemeinde Nußdorf (Ortsteil Überfilzen) einen Steinbruch. Für den Abbau von Kalkgestein zur Zementherstellung liegen Genehmigungs- und Änderungsbescheide aus den Jahren 1961, 1980 und 1994 vor. Im Jahr 2017 strengte die Gemeinde Nußdorf a. Inn ein verwaltungsgerichtliches Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Einstellung der Arbeiten im Steinbruch an. Nach erstinstanzlicher Abweisung erließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 28.05.2018 den Beschluss, dass der Gesteinsabbau und auch die vorbereitenden Maßnahmen jenseits einer Höhe von 758 m ü. NN vorläufig stillzulegen sind, da nach den im einstweiligen Verfahren erkennbaren Umständen eine gültige Genehmigung für den Gesteinsabbau oberhalb dieser Höhenlinie fraglich sei. Aufgrund des Beschlusses des VGH hat das SPZ mit Datum vom 08.03.2019 die Erweiterung der bestehenden Abbaugenehmigung auf die Flächen beantragt, die im räumlichen Umgriff der bisherigen Genehmigung, aber oberhalb einer Höhe von 758 m ü. NN liegen. Dies entspricht einer Erweiterung um 2,034 ha. Mit dem Genehmigungsverfahren soll auch eine Konsolidierung der Gesamtgenehmigung unter Herausnahme einer nicht für den Abbau benötigten Teilfläche erreicht werden. In diesem Zug werden die Böschungsneigungen, Zwischenbermen und Sohlen sowie die Rekultivierungsplanung dem aktuellen Stand der Technik angepasst und Ausgleichsmaßnahmen für die Erweiterungsflächen festgelegt. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V. mit den §§ 1 und 2 sowie Anhang 1 Nr. 2.1.2 (Verfahrensart „V“) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Rosenheim. Auf ausdrücklichen Antrag des Betreibers wird ein förmliches Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Nach Nr. 2.1.3 Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328) ist für Steinbrüche mit einer Abbaufläche von weniger als 10 ha, soweit Sprengstoff verwendet wird, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Das SPZ hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß den §§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 7 Absatz 3 UVPG beantragt. Das Landratsamt Rosenheim hat das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Voraussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Ein UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen beigefügt. Aufgrund der zwischenzeitlich nachgereichten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, einer überarbeiteten Rekultivierungsplanung sowie der vom Unternehmen mit Schreiben vom 25.08.2020 beantragten Umweltverträglichkeitsprüfung, aber auch wegen der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Unterbrechung des öffentlichen Verfahrens wird der Antrag einschließlich der nachgereichten bzw. ergänzten Unterlagen nun nochmals ausgelegt.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Zementherstellung ? Sprengstoffgesetz ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Genehmigungsbehörde ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Corona-Pandemie ? Bergbauberechtigung ? Öffentliches Unternehmen ? Stadtteil ? Steinbruch ? Vorläufiger Rechtsschutz ? Kalkstein ? Inn ? Genehmigungsverfahren ? Schienenfahrzeug ? Stand der Technik ? Öffentlichkeitsbeteiligung ?

Region: Nußdorf am Inn

Bounding box: 12.1523° .. 12.1866° x 47.7155° .. 47.7386° 12.15611° .. 12.15611° x 47.74232° .. 47.74232°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-03-06

Modified: 2023-03-06

Time ranges: 2023-03-06 - 2023-03-06

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