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Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG über das Nichtbestehen einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Planänderung betreffend das Vorhaben BAB A 6 „Nürnberg – Waidhaus“, PWC Laubenschlag Nord und Süd – Erweiterung der Verkehrsflächen bei Betr.-km 845,050

Description: Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Fürth, wird eine Planänderung durchgeführt. Der durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 08.04.2022, Az. ROP-SG32-4354.1-2-2-154, festgestellte Plan soll geändert werden. Bei der Änderung handelt es sich um die Fällung eines im Baufeld befindlichen Einzelbaumes, welcher in den festgestellten Planunterlagen als zu erhaltend ausgewiesen wurde. Für die Planänderung besteht die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 UVPG i.V.m. §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG, da für das zu ändernde Vorhaben seinerzeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist (vgl. Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 08.04.2022, Az. ROP-SG32-4354.1-2-2-154, S. 44/45).

Types:

Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Oberpfalz ? Autobahn ? Umweltverträglichkeitsprüfung ?

Region: Laubenschlag

Bounding box: 11.858504° .. 11.861084° x 49.39686° .. 49.39762°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-09-27

Modified: 2024-09-27

Time ranges: 2024-09-27 - 2024-09-27

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