Description: Die Flughafen Bremen GmbH hat gemäß § 41 Luftverkehrszulassungsordnung angezeigt, dass sie beabsichtigt, die bestehende restliche Lärmschutzwand zwischen Flughafengelände und Neuenlander Str. 121 zurückzubauen. In unmittelbarer Nähe zum Flughafenbetriebsgelände des Verkehrsflughafens Bremen wird die Bundesautobahn A 281 errichtet. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Teilabschnittes 2/2 der A 281 befasst sich u.a. auch mit dem Rückbau der Lärmschutzwand an der Neuenlander Straße. Auf dieser Basis wurde ein Teilstück der Lärmschutzwand im Zuge der Baumaßnahmen des Vorhabens abgerissen und durch eine Lärmschutzwand nördlich des Trassenverlaufs der BAB 281 ersetzt. Ein weiteres Teilstück der ursprünglichen Lärmschutzwand mit einer Länge von ca. 90 Metern befindet sich weiterhin auf der Grenze der Flugbetriebsflächen. Diese soll aus Gründen der Sicherheit nun abgerissen werden.
Uvp
Origin: /Land/Bremen/UVP-Portal
Tags: Bundesfernstraße ? Luftverkehrszulassungsordnung ? Lärmschutzwand ? Bremen ? Flugplatz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Trasse ? Rückbau ?
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-26
Modified: 2025-02-26
Time ranges: 2025-02-26 - 2025-02-26
250211_DOC_UVP_Unterbleibensentsch_Wand_Internet
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