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Neubau der U-Bahnlinie U5-Ost City Nord bis Bramfeld - 1. Planänderung

Description: Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 HmbVwVfG beantragt. Das Planfeststellungsverfahren läuft gegenwärtig. Die Planunterlagen samt den Unterlagen über die Umweltauswirkungen haben vom 30. Juli 2019 bis zum 29. August 2019 ausgelegen. Nunmehr reichte die Vorhabensträgerin einen Änderungsantrag ein. Neubau der U-Bahnlinie U5-Ost City Nord bis Bramfeld Gegenstand der Planfeststellung ist eine neue, ca. 6 km lange U-Bahn-Strecke mit fünf Haltestellen zur Erschließung der Stadtteile Bramfeld, Steilshoop, Barmbek Nord, Ohlsdorf Süd, Alsterdorf und Winterhude (City Nord) (U5 Ost) als erster Abschnitt einer neuen U-Bahn-Linie U5. Die U5 soll abweichend zum Bestandsnetz als vollautomatisches System GoA 4 (Grade of Automation 4) mit Bahnsteigtüren betrieben werden. Des Weiteren ist der Umbau der oberirdischen U1 Bestandshaltestelle Sengelmannstraße mit Aktivierung des nördlichen Bahnsteigs für einen Umstieg zwischen U1 und U5 Bestandteil dieser Unterlage. Hinzukommen eine Betriebswerkstatt, Abstellgleise und eine Waschhalle im Bereich des sogenannten Gleisdreiecks Alsterdorf. Außerdem soll östlich der Haltestelle in Bramfeld eine Kehr- und Abstellanlage errichtet werden. Es sind zudem mehrere Notausgänge vorgesehen. Nach Fertigstellung wird die neue U-Bahn-Linie überwiegend unterirdisch liegen. Nur im Gleisdreieck sowie im Bereich der Haltestelle Sengelmannstraße sind oberirdische Anlagen vorgesehen. Östlich des Gleisdreiecks kann die Tunnelstrecke zwischen den Haltestellen und Notausgängen im Tunnelvortriebsverfahren erfolgen. Im Übrigen wird das Vorhaben in offener Bauweise errichtet. Dies wird insgesamt zu bauzeitlichen Beeinträchtigungen führen. Folgemaßnahmen sind unter anderem an Ver- und Entsorgungsleitungen und öffentlichen Straßen notwendig. Die unvermeidliche Beeinträchtigung des Waldes im nördlichen Gleisdreieck muss im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG durch Schaffung einer geeigneten Waldfläche im Naturraum D22 „Schleswig-Holsteinische Geest“ ersetzt werden. Auf einer Fläche in der Gemeinde Kattendorf (Schleswig-Holstein) etwa 25 km vom Eingriffsort entfernt ist die Entwicklung einer 2 ha großen Ackerfläche zu einem Laubmischwald vorgesehen. Mit dem Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen aus Baulärm oder dem späteren Betrieb). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein. Die Vorhabensträgerin hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beantragt. Die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde erachtet das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig, da das Vorhaben auch nach ihrer Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Gemäß § 7 Absatz 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Voraussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne vorherige Durchführung einer Vorprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird seitens der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden. Über die Zulässigkeit des Vorhabens kann durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden. Hierfür zuständig ist die vorstehend bezeichnete Planfeststellungsbehörde. Der Änderungsantrag beinhaltet im Wesentlichen: - Eine überarbeitete Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchung einschließlich eines Entschädigungskonzepts, - die Ergänzung der Unterlagen um ein Betriebsgebäude an der Haltestelle Sengelmannstraße, - eine Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) einschließlich Maßnahmenblättern, - Wasserrechtliche Anträge.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Hamburg/UVP-Portal

Tags: Schleswig-Holstein ? Baulärm ? Planfeststellung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Personenbeförderungsgesetz ? Innenstadt ? Planfeststellungsverfahren ? Stadtteil ? Umweltschutzmaßnahme ? Landschaftspflegerischer Begleitplan ? Waldfläche ? Ackerland ? Automatisierung ? Flächennutzung ? Mischwald ? Stadtentwicklung ? Stadt ? Naturraum ? Geestlandschaft ? Bauliche Anlage ? Wald ? Verkehr ?

Region: Hamburg

Bounding box: 10.0089° .. 10.0906° x 53.5935° .. 53.6233° 9.99302° .. 9.99302° x 53.55073° .. 53.55073°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-03-20

Modified: 2023-03-20

Time ranges: 2023-03-20 - 2023-03-20

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