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Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd

Description: Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Anlage eines Drainteiches bei Hakendorf/Lassahn, Teilprojekt Drainteich Süd“. Maßnahme 1: Herstellung Drainteich Süd Dieses stellt eine Herstellung eines Gewässers dar. Das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Lassahn 1 41/2 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet Schaalsee-Landschaft. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Mecklenburg-Vorpommern/UVP-Portal

Tags: Schaalsee ? Amphibien ? Vogel ? Genehmigungsbehörde ? Landeswassergesetz ? Naturschutzbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Wasserhaushaltsgesetz ? EU-Vogelschutzgebiet ? Brutgebiet ? Immissionsrichtwert ? Altlastverdächtige Fläche ? Sicherheitsvorschrift ?

Region: Zarrentin am Schaalsee

Bounding box: 10.932° .. 10.9588° x 53.5978° .. 53.6119° 10.9321° .. 10.9321° x 53.5488° .. 53.5488°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2020-11-13

Modified: 2020-11-13

Time ranges: 2020-11-13 - 2020-11-13

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Status

Quality score

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