Description: Die HH2E Werk Lubmin GmbH mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V.m. einem Umspannwerk am Standort in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/119 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der beantragte Umfang der Wasserstoffproduktion beträgt 2.100 kg/h und das Umspannwerk hat eine Leistung von 380 kV. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer Nr. 4.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die überschlägige Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Damit besteht gemäß § 7 Absatz 2 Satz 4 keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Uvp
Origin: /Land/Mecklenburg-Vorpommern/UVP-Portal
Tags: Vorpommern ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Genehmigungsbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Umspannwerk ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Landwirtschaft ? Wasserstoffherstellung ?
Bounding boxes: 13.654976° .. 13.666692° x 54.13824° .. 54.142666°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-12-02
Modified: 2024-12-02
Time ranges: 2024-12-02 - 2024-12-02
Bekanntmachung UVP Vorprüfung_HH2E
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_mv/c8980558-dade-4812-933c-ccfbaf26a382/Bekanntmachung%20UVP%20Vorpr%C3%BCfung_HH2E.pdf (PDF)Accessed 1 times.