Description: Kreis Lippe - Der Landrat Datum: 10.07.2026 Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold Aktenzeichen: 766.0013/26/1.2.3.2 Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Stadtwerke Lemgo GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo, beantragt die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb des BHKW Am Klärwerk durch die Modernisie-rung der BHKW-Anlage (Modernisierung des Motoraggregates, zukünftige Feuerungs-wärmeleistung: Erdgasbetrieb 5.500 kW bzw. Biogasbetrieb 5.670 kW, Erneuerung der Wärmeauskopplung, Ergänzung der Abgasreinigung um einen SCR-Katalysator mit Harnstoffdosierung) am Standort Liemer Weg 85, 32657 Lemgo, Gemarkung Lemgo, Flur 34, Flurstück 241. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 BImSchG i.V.m. den Nr. 1.2.2.2 V (Bi-ogas) und 1.2.3.2 V (Erdgas) des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Anlage ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG, Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 (Biogas) und Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 (Erdgas)) als Vorhaben genannt, für das eine stand-ortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 UVPG auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde in der ersten Prüfstufe gem. § 7 Abs. 2 S. 3 UVPG festgestellt und entschieden, dass keine besonderen örtlichen Ge- Seite 2 von 2 gebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 des UVPG aufgeführten Schutzkri-terien vorliegen, so dass gem. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 4 keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 S. 1ff. UVPG der Öffentlichkeit be-kanntgegeben. Dieser Text ist auch auf der Internetseite des Kreises Lippe unter https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/bekanntmachungen-umwelt-und-energie.php (→ Immissionsschutz → Umweltverträglichkeitsprüfung (Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 UVPG (UVP-Vorprüfung))) abrufbar. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergreifende UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de bekannt gemacht.
Uvp
Tags: Biogas ? Detmold ? Blockheizkraftwerk ? Erdgas ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Kläranlage ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? SCR-Verfahren ? Abgasreinigung ? Immissionsschutz ? Kommunale Versorgungswirtschaft ? Umweltrecht ?
Region: Liemer Weg
Bounding boxes: 8.857566118240358° .. 8.86274814605713° x 52.02408875595269° .. 52.02605604192383°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-07-10
Modified: 2026-07-10
Last harvest: 28.07.2026 00:22
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https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/2da16aff-5e88-4978-9990-aac087bc680d/260710_Bekanntmachung_BHKW_Am%20Kl%C3%A4rwerk_UVP-Verzicht_Logo.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.