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wesentliche Änderung für eine Anlage nach 7.12.1.2 (Tierkrematorium) und 7.12.2 (Kühlraum) der 4. BImSchV

Description: Der Antragsteller plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Verbrennungsanlage) sowie einer Anlage zur Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern (Kühlraum). Hinsichtlich der Anlage zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern (Hauptanlage), welche im Anhang 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter der Nummer 7.19.2 aufgeführt ist, wird die Änderung der Abluftbehandlung beantragt. Im Ergebnis der durchgeführten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 UVPG) ist festzuhalten, dass durch das beantragte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens bleibt entbehrlich.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Tierkörperbeseitigung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Abgasnachbehandlung ? Genehmigungsverfahren ? Verbrennungsanlage ?

Region: Wesel

Bounding box: 6.4603133° .. 6.7137327° x 51.6163° .. 51.723606° 9.92086° .. 9.92086° x 53.22973° .. 53.22973°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-06-27

Modified: 2023-06-27

Time ranges: 2023-06-27 - 2023-06-27

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