Description: Die Firma SP Recycling GmbH beantragte am 20.12.2024 die Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertstoffdeponie der Klasse 0 gem. § 19 DepV i.V.m. § 36 KrWG auf den Abgrabungsflächen im Stadtgebiet Geilenkirchen, Gemarkung Würm, Flur 9, Flurstücke 47, 50, 51, 52 tlw., 55 bis 58, 67 und 108. Anstatt der bisher abgrabungsrechtlich genehmigten Verfüllung soll nunmehr Deponat eingebracht werden. Die für diese Änderung erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Ziffer 12.3 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine dauerhafte Beeinträchtigung von wichtigen Schutzgütern in erheblicher Art und Weise findet nicht statt. Die Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.
Uvp
Tags: Recycling ? Umweltauswirkung ? Inertstoffdeponie ? Verfüllung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Urbaner Raum ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 6.155433654785156° .. 6.183757781982423° x 50.978344810913484° .. 50.99363567168432°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-07-09
Modified: 2026-07-09
Last harvest: 28.07.2026 00:27
Bekanntgabe
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/3b6eaced-360e-4f6f-8f80-6a086df97674/Bekanntgabe.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.