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Windpark Steinheim-Rolfzen GbR, Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer WEA in 32839 Steinheim (WEA 1)

Description: Die Windpark Steinheim-Rolfzen GbR, Waldstraße 55, 32839 Steinheim, beantragte am 21.07.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errich-tung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Vestas V172-7.2 MW mit einer Nabenhöhe von 199,00 m und einer Gesamthöhe von 285,00 m und einer Leistung von je-weils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 32839 Steinheim: WEA 1: Gemarkung Rolfzen, Flur 1, Flurstück 6 Mit Genehmigungsbescheid vom 02.01.2025 wurde der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlagen bis dahin nicht in Betrieb genommen worden sind. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung und Umweltverträglichkeitsprüfung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Zimmer B 709 und bei der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Zimmer 201 aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim: Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau C. Lohre, c.lohre@kreis-hoexter.de; 05271/965-4475 (Kreisverwaltung Höxter), Herr C. Nöl-ker, c.noelker@steinheim.de; 05233/21-170 (Stadtverwaltung Steinheim). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 07.02.2025 bis einschließlich zum 21.02.2025 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Personen die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist beim Kreis Höxter, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, schrift-lich oder elektronisch anfordern. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (21.02.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Bekannt-gabe Klage erhoben werden.“ Hinweis: Nach § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zu-lassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Corinna Lohre. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 06.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 44.0042/23/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

Types:
Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Onshore-Windkraftanlage ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windkraftanlage ? Baurecht ? Brandschutz ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Luftfahrtrecht ? Verwaltungsgericht ? Stadtverwaltung ? Windpark ? Abfallrecht ? Arbeitsschutz ? Genehmigungsverfahren ? Immissionsschutz ? Rechtsbehelf ? Gewässerschutz ? Stadt ? Klimaschutz ?

Region: Steinheim an der Murr

Bounding boxes: 9.10594940185547° .. 9.125003814697267° x 51.85163257881143° .. 51.85640391103468° 9.283° .. 9.283° x 48.9639° .. 48.9639°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-02-19

Modified: 2025-02-19

Time ranges: 2025-02-19 - 2025-02-19

Status

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