Description: Die Fa. Tegelkamp Tiefbau GmbH, Drenbrüggenstraße 2, 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 16.12.2024 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Warendorf, Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1 und 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97 und 98 beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Geplant ist zwischen 2025 und 2029 in einem Zeitraum von rd. 4 Jahren auf einer Fläche von 8,4 ha in 2 Abbauabschnitten die von Süd nach Nordwest gerichtete Trockenentsandung in Form der Entnahme von rd. 200.000 m³ Sand in der Gemarkung Warendorf, Flur 411, Flurstücke 1, 76 tlw. sowie Flur 414, Flurstücke 96, 97, 98 in Warendorf. Im Mittel werden arbeitstäglich rd. 250 m³ Sand entnommen und örtlicher Aushubboden eingebaut. Der Abbau erfolgt bis max. 4,5 m unter vorhandenes Geländeniveau auf aktuell intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es findet eine sukzessive Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden in einer Menge von rd. 200.000 m³ aus dem näheren Umfeld und dem örtlich anstehenden, umgelagerten Oberboden (rd. 0,4 m mächtig) bis auf das Ursprungsniveau statt. Die betroffene Fläche wird anschließend wieder in Kultur genommen. Der Eingriff ist auf die Sandentnahme und Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden auf einer Fläche von rd. 8,4 ha begrenzt, die sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau weitgehend vergleichbar zeigen wird. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen sind im Wesentlichen das Anwesen des Eigentümers der Entsandungsfläche und nordöstliche Teilbereiche des Warendorfer Ortsteils Müssingen sowie dortige Sportanlagen betroffen. Wegen der bestehenden Lärm-/Staub-Emissionsvorbelastung des nahen Umfelds durch die Landesstraße L 548, die Bundesstraße B 64, eine zur B 64 parallele Eisenbahntrasse, die landwirtschaftliche Nutzung sowie wegen des Betriebs einer Biogasanlage ist keine relevante Verschlechterung in Bezug auf Lärm und Staub zu erwarten. Ein Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiko besteht nicht. Die Auswirkungen des Vorhabens finden nahezu ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt und besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter; sie sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen, da Grundwasser und Oberflächengewässer nicht betroffen sind, Oberböden wieder eingebaut werden, die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wieder ermöglicht wird und faunistische Untersuchungen auf der Eingriffsfläche eine geringe ökologische Wertigkeit nachgewiesen haben. Die Auswirkungen werden im voraussichtlichen Abbau- und Verfüllzeitraum 2025-2029 kleinräumig fortschreitend eintreten. Die Sandentnahme ist irreversibel. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Anlage dauerhafter Uferrandstreifen, eines Kleingewässers, von Extensivgrünland, von bodenständigem Laubwald, eines Waldrands, eines Krautsaums, einer Hecke sowie eines temporären Erdwalls (die Abbauabschnitte begleitend) ausgeglichen bzw. gemindert. Nordnordöstlich der geplanten Maßnahme befindet sich in rd. 850 m Entfernung eine Entsandungs- und Auffüllmaßnahme der Fa. Tegelkamp in der Gemarkung Einen. Ein Zusammenfallen der Auswirkungen des geplanten Vorhabens mit Auswirkungen der dort aktuell betriebenen Maßnahme findet nicht statt, da die genehmigten Entsandungsflächen ausgebeutet sein werden, bevor die hier beschriebene Entsandungs- und Auffüllmaßnahme begonnen wird. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Bundesfernstraße ? Hecke ? Gewässerrandstreifen ? Waldrand ? Schienenweg ? Sand ? Biogasanlage ? Genehmigungsbehörde ? Sportanlage ? Staubemission ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Staub ? Verfüllung ? Grünland ? Landwirtschaftliche Nutzung ? Stadtteil ? Straßenbau ? Topographie ? Eingriff in Natur und Landschaft ? Oberboden ? Lärm ? Laubwald ? Oberflächengewässer ? Tiefbau ? Grundwasser ? Kleingewässer ? Extensive Landwirtschaft ? Landwirtschaftliche Fläche ?
Region: Trockenentsandung "Drügemöller" in Warendorf-Müssingen
Bounding boxes: 7.90543556213379° .. 7.9129886627197275° x 51.966652776686814° .. 51.968900205525564°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-04
Modified: 2025-02-04
Time ranges: 2025-02-04 - 2025-02-04
2025-01-17 Vordruck Vorprüfung Einzelfall
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/4dbbfd72-4ef3-4d3d-9354-bc1510954b72/2025-01-17%20Vordruck%20Vorpr%C3%BCfung%20Einzelfall.pdf (PDF)2025-01-22 öffentliche Bekanntmachung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/4dbbfd72-4ef3-4d3d-9354-bc1510954b72/2025-01-22%20%C3%B6ffentliche%20Bekanntmachung.pdf (PDF)Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zum Vorhaben de
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/4dbbfd72-4ef3-4d3d-9354-bc1510954b72/Standortbezogene%20Vorpr%C3%BCfung%20des%20Einzelfalls%20%20zum%20Vorhaben%20de.pdf (PDF)Accessed 1 times.