Description: Die Anlage fällt unter Nr. 4.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des UVPG wurde für das obengenannte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Die dazu erforderlichen Angaben nach Anlage 2 UVPG sind Teil der Antragsunterlagen. Die allgemeine Vorprüfung wurde gemäß § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen besteht, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Elektrolyse ? Genehmigungsverfahren ? Wasserstoffherstellung ?
Region: Am Schacht Hubert
Bounding boxes: 7.0488806° .. 7.0582786° x 51.46484° .. 51.466843°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-09-19
Modified: 2024-09-19
Time ranges: 2024-09-19 - 2024-09-19
VOLTH 2 Bekanntmachungstext
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/562e0b73-148c-4939-bd1a-5592158a3229/VOLTH%202%20Bekanntmachungstext.pdf (PDF)Accessed 1 times.