Description: Die Shell Deutschland GmbH hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur Änderung der Löschmittelbereitstellung für den Hafen PBL-S, Nordwestliches Tankfeld (Anlage 0021) in 50389 Wesseling, Ludwigshafener Straße 1, Gemarkung Wesseling, Flur 10, Flurstück 4 beantragt. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 9.1.1.1 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlgen), da diese durch das beantragte Vorhaben nicht betroffen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen sind Emissionen aus diffusen bzw. gefaßten Quellen an TA-Luft-relevanten Stoffen nicht zu erwarten. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Immissionsprognose ? TA Lärm ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Emissionsquelle ? Luftverschmutzung ? Hafen ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ? Abfallaufkommen ? Bodenfauna ? Wassergefährdende Stoffe ? Pflanze ? Diffuse Quelle ? Menschliche Gesundheit ? Bodenbiodiversität ? Landschaft ? Kulturerbe ?
Region: 50389, Wesseling-Mitte, Wesseling, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland (postal_code)
Bounding boxes: 6.991155337274799° .. 7.040752608729496° x 50.80481193260203° .. 50.82232878918896°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-06-18
Modified: 2024-06-18
Time ranges: 2024-06-18 - 2024-06-18
2024-06-18 UVP Bekanntgabe §5
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/5f55044d-c04c-45a5-a3ec-030e0ee279c0/2024-06-18%20UVP%20Bekanntgabe%20%C2%A75.docx (Microsoft Word Document)Accessed 1 times.