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Erweiterung einer Abgrabung nach Ton in Westerkappeln

Description: Die Firma Teepe Tongruben GmbH hat bei mir mit Antrag von März 2019, zuletzt geändert durch die Änderungsfassung vom Februar 2023, gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz die Planfeststellung für die Erweiterung der bestehenden Abgrabung nach Ton um eine Flä-che von rund 15 ha beantragt. Der Abbau soll ca. 15 m in die Tiefe erfolgen; die Arbeiten werden in 10 Teilabschnitten durchgeführt, von denen jeweils immer nur 2 Bauabschnitte gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Genehmigung soll bis 2047 erteilt wer-den. Die Firma Teepe Tongruben GmbH betreibt seit 2002 auf den benachbarten Flächen eine Tonabgrabung auf einer Größe von 10 ha. Der dortige Abbau wurde mit Planfeststel-lungsbeschluss gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – alte Fassung - des Kreises Steinfurt vom 24.07.2002 (Az: 63.2-63.50.04.108) und Änderungsbescheiden vom 18.11.2002, 13.09.2006 und 12.03.2018 befristet bis zum 31.12.2027 genehmigt. Der Abbau soll in der bislang genehmigten Art und Weise erfolgen. Der Ton wird mittels Bagger oder Radlader gelöst, ggf. zwischengelagert und verladen. Als Transportweg wird die bisher genehmigte Wegführung über eine betriebseigene Zufahrt, die Straße Am Sundern zur Mettinger Straße weiterhin genutzt. Die Rekultivierung erfolgt durch Wiederverfüllung. Anschließend soll die Fläche wieder ackerbaulich genutzt werden. Der Eingriff wird durch Entwicklung einer Waldwiese, Pflanzung von Einzelbäumen und Säumen sowie Nutzungsverzicht eines Waldes auf externen Flächen und durch Pflanzungen auf dem Abgrabungsgelände kompensiert. Da bei der beantragten Abbaumaßnahme eine Grundwasserhaltung erforderlich ist, ist gemäß § 68 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW. S. 602) in der zur Zeit geltenden Fassung ein Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben durchzuführen. In unmittelbarer Nähe zum beantragten Vorhaben befinden sich weitere Abgrabungen. Diese kumulieren im Sinne des § 11 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- mit der verfahrensgegenständlichen Abgrabung. Die Gesamtgröße der kumulie-renden Abgrabungen überschreitet den Größenwert aus § 1 Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen - UVPG NRW in Verbindung mit An-lage 1 zu § 1, Ziffer 10, Buchstabe a in Höhe von 25 ha. Für das Vorhaben ist eine Um-weltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Umweltverträglichkeitsuntersu-chung wurde gemeinsam mit den Antragsunterlagen eingereicht.

Types:
Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Grundwasserhaltung ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verkehrsweg ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Planfeststellungsverfahren ? Rekultivierung ? Tongrube ? Wasserhaushaltsgesetz ? Waldfläche ?

Region: Westerkappeln

Bounding boxes: 7.821321487426759° .. 7.844882011413575° x 52.31031633126282° .. 52.31866018345597° 7.88333° .. 7.88333° x 52.3167° .. 52.3167°

Marker

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-04-21

Modified: 2023-04-21

Time ranges: 2023-04-21 - 2023-04-21

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