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2. Planänderung nach §§ 43 und 43a bis 43c Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversor-gung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), § 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, sowie §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort – Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung), Freileitungsprovisorium und Erdkabelpilot

Description: Das im vorliegenden Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg beantragte Vorhaben besteht aus dem Freileitungsprovisorium, das als temporäre Freileitung ausgeführt wird, und dem Erdkabelpiloten, welches letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen wird. Bei dem vorliegenden Planfeststellungsabschnitt soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – 110-/380-kV Höchstspannungsleitungsverbindung (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Für die kommenden Jahre ergeben sich jedoch auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall (Ausfall eines Betriebsmittels z.B. eines Stromkreises) netztechnische Engpässe, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen sowie deutlicher Engstellen in der Freischaltmöglichkeit beim weiteren notwendigen Netzausbau im westlichen Rheinland entstehen. Um die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten versorgungstechnisch überbrücken zu können wird im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ebenfalls ein rd. 10,2 km langes Freileitungsprovisorium als temporäre Überbrückung bis zur Inbetriebnahme des Erdkabelpiloten benötigt und beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Voerde und der Stadt Rheinberg beansprucht. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende September 2022 eingeleitet (Einreichzeitpunkt 1) und durch ergänzende Unterlagen Ende Juni 2023 in Bezug auf den Kabelpiloten konkretisiert (Einreichzeitpunkt 2). Nach Auswertung der in das Planfeststellungsverfahren von Privaten und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingebrachten Einwendungen und Stellungnahmen und nachfolgenden Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange, beabsichtigt die Vorhabenträgerin ine Planänderung des Vorhabens. Die Planänderung umfasst im Wesentlichen die Anpassung von Einleitstellen zur Bauwasserhaltung für den Kabelpiloten und die damit verbundenen umweltfachlichen Auswirkungen. Im Rahmen der Planänderung werden alle hiermit im Zusammenhang stehenden Unterlagen angepasst.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Rheinland ? Freileitung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Energiewirtschaftsgesetz ? Planfeststellungsverfahren ? Energieleitungsausbaugesetz ? Genehmigungsverfahren ? Niederrhein ? Bauvorhaben ?

Region: Voerde (Niederrhein)

Bounding box: 6.518326° .. 6.725006° x 51.552742° .. 51.628674°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-05-27

Modified: 2024-05-27

Time ranges: 2024-05-27 - 2024-05-27

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