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A 57 / 6-streifiger Ausbau im Ausbauabschnitt Krefeld

Description: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 57 (A 57) bei Krefeld geplant und am 15.02.2019 das Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Vorhaben umfasst den 6,08 km langen A 57-Abschnitt von Bau-km 60+500 im Norden bis Bau-km 66+580 im Süden. Es beinhaltet die Anschlussstellen 12 Krefeld-Gartenstadt, 13 Krefeld-Zentrum und 14 Krefeld-Oppum. Der Ausbauabschnitt schließt im Norden an den Ausbauabschnitt Oppum (Südrand der Anschlussstelle Oppum bis Autobahnkreuz Meerbusch) an, für den die Planfeststellung durch Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 07.07.2017 bereits erfolgt ist. Die Planung beinhaltet die Erweiterung des bislang 4-spurigen A 57-Abschnitts um jeweils eine weitere Fahrspur pro Fahrtrichtung. Bestandteile des Vorhabens sind u. a. - den Abriss und anschließenden Neubau von 13 der 15 im Ausbauabschnitt vorhandenen Brückenbauwerke, - die Anpassung der Rampenfahrbahnen aller drei Anschlussstellen sowohl westlich als auch östlich der A 57 sowie bezüglich der Anschlussstellen Krefeld-Zentrum und Krefeld-Gartenstadt auch die Neutrassierung von Teilen der Anschlussrampen, - die Realisierung aktiven Lärmschutzes durch den durchgehenden Verbau eines Fahrbahnbelages mit dem Korrekturfaktor - 5 dB(A), d. h. eines Fahrbahnbelages, der gegen-über dem Referenzwert des Standardbelages der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV) bzw. der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 – (RLS 90) um 5 dB(A) leiser ist, - die Realisierung weiteren aktiven Lärmschutzes durch den Bau von Lärmschutzwänden, teilweise in gebogener, d. h. oben nach innen gewölbten Form, mit Höhen zwischen 4,50 m und 9 m über Längen von 7.124 m auf der Westseite der A 57, 5.674 m auf der Ostseite der A 57 und 1.852 m im Mittelstreifen der A 57, - die über den aktiven Lärmschutz hinausgehende grundsätzliche Anerkennung von Maßnahmen des passiven Lärmschutzes, - die Errichtung der Entwässerungsanlagen, - die Umsetzung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie - alle sonstigen mit dem Vorhaben im Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz sowie an Anlagen Dritter. Von den geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen betroffen sind Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Traar, Uerdingen, Verberg, Bockum, Linn, Oppum und Benrad der kreisfreien Stadt Krefeld sowie in der Gemarkung Ilverich der Stadt Meerbusch im Rhein-Neuss-Kreis. Die Planunterlagen haben vom 18. März bis zum 17. April 2019 öffentlich ausgelegen. Unter Berücksichtigung der Inhalte der Einwendungen und Stellungnahmen sowie der Gegenäußerungen dazu, die im September 2020 vorgelegt wurden, konnte auf eine Erörterung verzichtet werden. Die Einwenderinnen und Einwender, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange hatte jedoch die Gelegenheit, schriftlich zu den Gegenäußerungen Stellung zu nehmen. Im Januar 2021 hat die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes die Funktion der Vorhabenträgerin vom Landebetrieb Straßenbau NRW übernommen und die Planung für den Ausbau der A 57 im Abschnitt Krefeld fortgeführt. Im September 2021 hat sie die die Planunterlagen mit dem „Deckblatt 1“ aktualisiert. Betroffene wurden individuell angehört. Am 08.04.2022 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Nachdem die Vorhabenträgerin die Vorgaben des Beschlusses in die Planunterlagen eingearbeitet hat, steht nach der Zustellung des Beschlusses an die Einwenderinnen und Einwender sowie an die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange die Auslegung des Beschlusses inklusive der festgestellten Unterlagen an. Sie erfolgt in der Zeit vom 30.05.-13.06.2022.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal

Tags: Düsseldorf ? Krefeld ? Autobahn ? Bundesfernstraße ? Nordrhein-Westfalen ? Flusssystem ? Lärmschutzwand ? Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verkehrslärmschutzverordnung ? Brücke ? Aktiver Lärmschutz ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Planfeststellungsverfahren ? Straßenbau ? Entwässerung ? Referenzwert ?

Region: Krefeld

Bounding box: 6.5728° .. 6.7005° x 51.2815° .. 51.387° 6.56994° .. 6.56994° x 51.32569° .. 51.32569°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-05-30

Modified: 2022-05-30

Time ranges: 2022-05-30 - 2022-05-30

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