Description: Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, beantragte mit Schreiben vom 15.04.2024, hier eingegangen am 19.04.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmi-gung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs SG 6.6-155 mit 165 m Nabenhöhe, 242,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 6,6 MW auf dem folgenden Grundstück in 33039 Nieheim: WEA 03: Gemarkung Nieheim, Flur 20, Flurstück 25 (Az.: 43.0065/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 18.06.2026 sowie dem Korrekturbescheid vom 30.06.2026 wurde der Energiekontor AG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 19 Abs. 3 S. 2 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteili-gung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid sowie der Korrekturbescheid mitsamt Begründung liegen inner-halb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 31.07.2026 bis einschließlich zum 14.07.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirt-schaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Nieheim, Marktstraße 28, 33039 Nieheim, Zimmer 9 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elekt-ronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Nieheim: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Manuel Bröker, broeker@nieheim.de, 05274/982-200 (Stadt Nieheim). Dieser Bekanntmachungstext, die Bescheide und ihre Begründung können während des Zeit-raums vom 31.07.2026 bis einschließlich zum 14.08.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.08.2026, 24:00 Uhr) gelten der Genehmigungsbe-scheid sowie auch der Korrekturbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen den Genehmigungsbescheid vom 18.06.2026 sowie den Korrekturbescheid vom 30.06.2026 kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 30.07.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0065/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
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Tags: Nordrhein-Westfalen ? Bremen ? Verordnung über das Genehmigungsverfahren ? Onshore-Windkraftanlage ? Abfallrecht ? Baurecht ? Brandschutz ? Luftfahrtrecht ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windkraftanlage ? Arbeitsschutz ? Energiegewinnung ? Genehmigungsverfahren ? Immissionsschutz ? Kommunalverwaltung ? Gewässerschutz ? Stadt ?
Region: 33039 Nieheim
Bounding boxes: 8.9926889° .. 9.1930161° x 51.754561° .. 51.8594914° 8.9926889° .. 9.1930161° x 51.754560999999995° .. 51.859491399999996°
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Language: Deutsch
Issued: 2026-07-31
Modified: 2026-07-31
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