Description: Die Firma Leppe-Edelstahl Chr. Höver & Sohn GmbH & Co. KG, Oberleppe 28, 51789 Lindlar hat folgendes Vorhaben auf dem Betriebsgelände Oberleppe 28, Gemarkung Breun, Flur 38, Flurstück 796 beantragt: Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesent-lichen Änderung des Ringwalzwerkes nach Ziffer 3.6.1.2-V, Hammerwerk nach Ziffer 3.11.2-G und Warmbehandlung und Prozesswärmeerzeugung nach Ziffer 1.2.3.1-V durch nachfolgende Maßnahmen: Klarstellung der Inanspruchnahme der Genehmigung vom 19.09.2018, AZ 53.0027/17/3.6.1.2-Krö (siehe Ziffer 2.5.1 der Antragsunterlagen) - Änderungen im Hammerwerk (BE 200) In der bestehenden Hammerwerkshalle sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: • Ersatz des SO4 mit zugehörigem Einzelkamin - Änderungen in der Warmbehandlung (BE 500) In der bestehenden Hammerwerkshalle sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: • Verlegung des GO5 in diese Halle mit Änderung der Abgasführung • Änderung der Abgasführung des GO6 • Ersatz des GO8 und des GO9 mit Änderung der Abgasführung - Änderungen der Kapazität und Leistung der einzelnen Anlagen nach Umsetzung des Vorhaben Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens in den Anlagen 3.6, 3.10.1 und 1.2.3.1 der Anlage 1 zum UVPG Für diese Vorhaben wurde in einer gemeinsamen allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel-wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine höheren Emissionsmassenströmen an Luftschadstoffen und führen somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten entsprechend der Nr. 2 der Anlage 3 des UVPG. Vorgeschriebene Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden weit unterschritten. Auch wird sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation und Errschütterungsimmissionen in der Umgebung nicht erheblich auswirken. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da für das Vorhaben eine bereits versiegelte und im Betrieb genutzte Fläche überbaut wird. Eine erhebliche Beeinträchtigung des naheliegenden Gewässers wird nicht erfolgen und wassergefährdende Stoffe werden entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gehandhabt. Damit ist eine Gefährdung des Grundwassers und anderer Gewässer ausgeschlossen. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
Uvp
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/UVP-Portal
Tags: Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Gewässergefährdung ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ? Artenschutz ? Bodenbelastung ? Bodenfauna ? Gesundheitsschutz ? Wassergefährdende Stoffe ? Pflanze ? Grundwasser ? Luftschadstoff ? Menschliche Gesundheit ? Bodenbiodiversität ? Grenzwert ? Schutzgebiet ? Landschaft ? Kulturerbe ?
Region: Oberleppe
Bounding boxes: 7.4462420354646115° .. 7.473872349320017° x 51.0420468916994° .. 51.05140905305122°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-03-05
Modified: 2025-03-05
Time ranges: 2025-03-05 - 2025-03-05
BM-Scr-UVP-20-02-24
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/e0eb2b71-f4a4-498d-9bc5-d7c9203412fa/BM-Scr-UVP-20-02-24.doc (Microsoft Word Document)Accessed 1 times.