Description: Die Wulfener Bioenergie GbR plant die Errichtung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung von 7.473 kW (3.355 kWel) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wulfen Nr. 23 „Stadtkern Ostabschnitt“ zur Erzeugung von Strom und Wärmeenergie. Für die Zwischenspeicherung der vom BHKW produzierten Wärme ist die Errichtung eines Warmwasserpufferspeichers mit einem geplanten Volumen von 3.000 m³ vorgesehen. Zur Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie ins Stromnetz ist zudem die Errichtung eines Trafos notwendig. Das BHKW unterfällt der Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG, sodass eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Die Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt ist zu prüfen, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor- liegen. Ist das nicht der Fall, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, ist im zweiten Schritt unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele des Gebietes betreffen und die nach § 25 Abs. 2 bei der Genehmigungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Ist dies der Fall, ist eine UVP durchzuführen. Der potentielle Einwirkungsbereich des Vorhabens wurde in Anlehnung an die Vorgabe der TA Luft zum Beurteilungsgebiet für luftgetragene Schadstoffe mit der 50fachen Schornstein- höhe auf einen Umkreis um den Vorhabenstandort festgelegt, dessen Radius 1,1 km beträgt. Die Prüfung in der ersten Stufe hat ergeben, dass in diesem potentiellen Einwirkungsbereich ein FFH-Gebiet, ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet, ein Naturdenkmal, fünf Alleen als geschützte Landschaftsbestandteile, sieben gesetzlich geschützte Biotope sowie mehrere Baudenkmäler vorhanden sind. Zudem befindet sich das Vorhaben in einem Gebiet nach Nr. 2.3.9 (Gebiet, in dem die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegte Umweltqualitätsnorm bereits überschritten sind: hier WRRL hinsichtlich des chemischen Zustandes des Grundwassers) sowie nach Nr. 2.3.10 (Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte). Daher wurde gemäß § 7 Abs. 2 geprüft, ob das Vorhaben mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele dieser Gebiete betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Genehmigungsbehörde kam nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und eigenen Ermittlungen zu dem Schluss, dass das hier nicht der Fall ist.
Uvp
Tags: Allee ? Blockheizkraftwerk ? TA Luft ? Biotop ? Elektrische Energie ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Bioenergie ? Stromnetz ? Bebauungsplan ? Stromerzeugung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wärme ? FFH-Gebiet ? Chemischer Zustand ? Baudenkmal ? Bevölkerungsdichte ? Innenstadt ? Landschaftsschutz ? Landschaftsschutzgebiet ? Naturdenkmal ? Naturschutzgebiet ? Grundwasser ? Luftschadstoff ? Europäische Union ? Umweltqualitätsnorm ? Schutzziel ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 7.026314735412598° .. 7.028599977493287° x 51.72792197267414° .. 51.729045031938675°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-05-26
Modified: 2026-05-26
Last harvest: 09.06.2026 23:27
2026-05-26 AV UVP-Vorprüfung Bekanntmachung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_nw/f9c81e24-15b3-46e2-acc0-52ad357ae467/2026-05-26%20AV%20UVP-Vorpr%C3%BCfung%20Bekanntmachung.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.