Description: Die Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein GmbH, vertr. d. Energieversorgung Mittelrhein AG, Peter Altmeier Ufer 50, 56068 Koblenz, betreiben die Grundwasserentnahmen aus dem Brunnen „Grenbach“, WFG-Nr. 303 001 503, und aus dem Schachtbrunnen „Grenbach“, WFG-Nr. 303 001 492. Diese Grundwasserentnahmen dienen zum Zweck der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für die Stadt Lahnstein über die Aufbereitung „Wasserwerk Grenbach“, WWK-Nr. 323 230 004, und den nachfolgenden Hochbehälter Bergweg, WWK-Nr. 323 680 631, sowie nachfolgend über das Pumpwerk Lahnhöll in den Hochbehälter Lahnhöll, WWK-Nr. 323 682 673, zur Versorgung der Ortslagen Lahnstein auf der Höhe, Friedrichsegen, Friedland und Eulenhorst. Zudem erfolgt über den Hochbehälter Bergweg, WWK-Nr. 323 680 631, bereits jetzt die Abgabe von Trinkwasser mittels überörtlichen Verbundlösungen an die Ortsgemeinde Braubach (VG Loreley). Künftig erfolgt noch eine Erhöhung der Wasserlieferung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung über den Hochbehälter Lahnhöll, WWK-Nr. 323 682 673, in die Verbandsgemeinden Loreley und Nastätten (HB Spitzenstein, ehe. Dachskopf). Die beantragte Grundwasserentnahme stellt eine Gewässerbenutzung im Sinne des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 WHG dar, für die gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich ist. Die Zuständigkeit der SGD Nord für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ergibt sich aus § 19 Abs. 1 Nr. 1 c) aa) i. V. m. § 92 Abs. 2 und 96 Abs. 1 LWG. Mit Schreiben vom 01.10.2024 wurde die Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt, der im vorliegenden Fall unter Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 WHG stattgegeben werden kann, da die Anlagen im öffentlichen Interesse betrieben werden. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 15.09.2004 konnten keine nachteiligen Auswirkungen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Lahnstein in der Ausgabe vom 08.11.2024 veröffentlicht.
Uvp
Origin: /Land/Rheinland-Pfalz/UVP-Portal
Tags: Ufer ? Koblenz ? Mittelrhein ? Grundwasserentnahme ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Energieversorgung ? Verwaltungsgericht ? Öffentliche Wasserversorgung ? Trinkwasser ? Wasserversorgung ? Zulassungsverfahren ? Wasserversorgungsanlage ? Stadt ? Gewässernutzung ? Öffentliches Interesse ?
Region: Schachtbrunnen + Kiesfilterbrunnen Grenbach
Bounding boxes: 7.616422176361085° .. 7.618342638015748° x 50.29557154565499° .. 50.29643512583946°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-12-17
Modified: 2024-12-17
Time ranges: 2024-12-17 - 2024-12-17
2024-10-15_UVP_a-Vorprüfung_gem._UVPG
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_rp/46d90cbe-ce5f-4d7a-b7eb-df12630302c8/2024-10-15_UVP_a-Vorpr%C3%BCfung_gem._UVPG.pdf (PDF)2024-10-15_UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_rp/46d90cbe-ce5f-4d7a-b7eb-df12630302c8/2024-10-15_UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht.pdf (PDF)Accessed 1 times.