Description: Für die Grundstücke Nr. 1439/5, 1442/1, 2982/12, 1459/1 (tlw.), 2981 (tlw.) in Flur 12 und 3109 in Flur 27, alle in der Gemarkung Winden, wurde ein Antrag auf befristete Umwandlung von Wald (befristet auf max. 30 Jahre) für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen beim Forstamt Lahnstein gestellt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 4,6 ha, liegt an der Grenze zur Ortslage Winden und ist durch Klimawandelfolgen stark geschädigt. Die Ortsgemeinde Winden hat einen Bebauungsplan aufgestellt, der derzeit in der Offenlage ist. Umweltbericht, artenschutzrechtliche Prüfung und Fachbeitrag Naturschutz liegen vor. Die Fläche ist mit Wald bestockt. Es handelt sich vor allem um Sukzessionsflora nach Räumung des Altbestandes durch Schäden infolge des Klimawandels. Die PV-Anlage stellt nur eine Zwischennutzung dar. Danach steht die Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene UVP-Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die standortbezogene Vorprüfung gemäß den Kriterien der Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG ergibt in der Stufe 1, dass für das Rodungsvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das Vorhaben liegt im Naturpark Nassau. Es erfolgt die weitere Prüfung unter Anwendung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines bestehenden oder künftig zu erlassenden Bebauungsplanes mit baulicher Nutzung und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes sind nicht Bestandteile des Naturparks. Die bisher festgesetzte Waldfläche „Waldwissen für Kinder“ entspricht nicht den örtlichen Gegebenheiten (Kalamitätsfläche, Beschädigungen infolge des Klimawandels und des Borkenkäferbefalls), sodass die vorgesehene Nutzung für pädagogische Zwecke für die kommenden Jahrzehnte aufgrund des nicht vorhandenen Waldes nicht möglich erscheint. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Photovoltaikflächenanlage Am Kindergarten“ wird der Bebauungsplan „Kindertagesstätte am Lohberg“ im Überlagerungsbereich der beiden Bebauungspläne ersetzt. Die Genehmigung wurde seitens der zuständigen Naturschutzbehörden unter Maßgabe artenschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Kompensationsmaßnahmen erteilt. Das Vorhabengebiet tangiert keine älteren Waldbestände und keine ökologisch wertvollen Biotoptypen. Nach Aufhebung des Bebauungsplans „Photovoltaikflächenanlage Am Kindergarten“ nach spätestens 30 Jahren soll der gesamte Bereich wieder der Forstwirtschaft zugeführt werden. Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Waldumwandlung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Uvp
Origin: /Land/Rheinland-Pfalz/UVP-Portal
Tags: Entwaldung ? Rodung ? Kindertagesstätte ? Biotoptyp ? Photovoltaikanlage ? Borkenkäfer ? Bundeswaldgesetz ? Naturschutzbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wind ? Photovoltaik-Freiflächenanlage ? Bebauungsplan ? Kind ? Stadtteil ? Waldfläche ? Bundesbaugesetz ? Naturpark ? Umweltbericht ? Klimafolgen ? Forstwirtschaft ? Klimawandel ? Wald ? Naturschutz ? Baufläche ? Schutzziel ?
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-07
Modified: 2025-02-07
Time ranges: 2025-02-07 - 2025-02-07
2025-01-29 Bekanntgabetext standort UVP-VP FPV Winden_final
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