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Strandaufspülung an der Südwestküste der Insel Föhr, Bereich Utersum

Description: Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) beabsichtigt die Durchführung sog. Sandersatzmaßnahmen zum Erhalt der südwestlichen Küstenbereiche der Insel Föhr im Abschnitt Utersum. Es handelt sich hierbei um Aufspülungen von Seesand im Strandbereich. Die auszubringenden Sandmengen richten sich nach den durch Wellenangriff und infolge von Sturmereignissen erodierten Sandmengen, d. h. es findet ein bedarfsgerechter Ausgleich des erodierten Sandes statt. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN.SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ vor der Westküste Sylts zur Verfügung. Die Sandentnahme ist nicht Gegenstand des Genehmigungsantrags. Das zu genehmigende Vorhaben besteht aus den Vorhabenmerkmalen 1) Transport des entnommenen Sandes von der Entnahmestelle Westerland III bis zur Übergabestation der Spülrohrleitung, 2) Herstellung und Montage der Spülrohrleitung, 3) Aufspülung und Profilierung von zwei Strandabschnitten und zusätzlich das Anlegen eines Sanddepots im Strandbereich. Als Sandentnahmestätte steht dem LKN-SH das genehmigte Abbaufeld „Westerland III“ zur Verfügung. Die Entnahme des Sandes bedarf keiner weiteren Genehmigung und ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Die Sandentnahme im Abbaufeld „Westerland III“ ist gemäß Planfeststellungsbeschluss mit dem Az.: W 7813 PFV II 2011-002-IV vom 23.10.2012 des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für den Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober genehmigt. Die Sandentnahme findet mittels Hopperbagger statt. Vor oder zeitgleich mit der Sandaufspülung werden im Zuge einer bereits genehmigten Kompensationsmaßnahme insgesamt 9 Schüttsteinbuhnen rückgebaut. Das beim Rückbau anfallende Steinmaterial wird durch kleinere Transporteinheiten, wie z. B. Trecker mit Anhänger, über das vorhandene öffentliche Wegenetz oder den nördlich der ersten Aufspülstrecke angrenzenden Deich (bis dahin über den Strand) und dessen vorhandenem Wegenetz abtransportiert. Die Zwischenlagerung des Steinmaterials erfolgt anschließend auf genehmigten Lagerplätzen in Norden der Insel zum weiteren Gebrauch innerhalb von anderen Küstenschutzmaßnahmen. Der Rückbau der Schüttsteinbuhnen ist nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags. Nach Abschluss der Sandaufspülung werden biotechnische Maßnahmen (Sandfangzäune und ggf. Setzen von Strandhafer) durchgeführt, um den Sandflug in den Aufspülbereichen zu verringern. Diese Maßnahmen sind ebenfalls nicht Bestandteil des Genehmigungsantrags.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Schleswig-Holstein/UVP-Portal

Tags: Schleswig-Holstein ? Deich ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Sylt ? Föhr ? Sandvorspülung ? Küstenschutz ? Zwischenlagerung ? Sand ? Insel ? Bergbau ? Energie ? Geologie ? Meeresschutz ? Nationalpark ? Strand ? Verkehrsnetz ? Küstenregion ? Rückbau ? Walstrandung ?

Region: Schleswig-Holstein

Bounding box: 8.3666° .. 8.504° x 54.671° .. 54.7503° 9.75° .. 9.75° x 54.2° .. 54.2°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-10-20

Modified: 2021-10-20

Time ranges: 2021-10-20 - 2021-10-20

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