Description: Die 3U ENERGY PE GmbH mit Sitz in Poststraße 4-5, 10178 Berlin, hat beim Burgenlandkreis am 18.08.2022 einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Neugenehmigung) zur Errichtung und zum Betrieb von 5 baugleichen Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers Vestas, Typ V162-6.2, mit 169,00 m Nabenhöhe, 162,00 m Rotordurchmesser, 250,00 m Gesamtbauhöhe und 6,2 MW Nennleistung eingereicht. Weiter wurde durch die 3U ENERGY PE GmbH gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt, dass die Genehmigung abweichend von § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG nicht in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird. Das Vorhaben fällt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 2 a) und Nr. 1.6.2 der Anlage 1 Spalte 2 (A) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter den Anwendungsbereich des UVPG. Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß § 9 Abs. 2 UVPG um die Änderung einer bestehenden Windfarm im Sinne von § 2 Abs. 5 UVPG. Damit wäre gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Für die Vorprüfung bei Änderungsvorhaben gilt § 7 UVPG entsprechend (§ 7 Abs. 4 UVPG). Die Vorhabenträgerin hat indessen beim Burgenlandkreis gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Burgenlandkreis hat das Entfallen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls als zweckmäßig erachtet. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht unter diesen Voraussetzungen die Pflicht zur Durchführung einer UVP ohne vorherige Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Die UVP ist gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV unselbständiger Teil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens. Wegen der bestehenden Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist über die Zulässigkeit des o. g. Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Mit Schreiben vom 22.02.2024, verlangte die Vorhabenträgerin von der Genehmigungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), die Vorschrift des § 6 Abs. 1 WindBG auf das bereits laufende Genehmigungsverfahren anzuwenden.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/UVP-Portal
Tags: Berlin ? Genehmigungsbehörde ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Windkraftanlage ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Windpark ? Windenergieflächenbedarfsgesetz ? Energie ? Genehmigungsverfahren ? Öffentlichkeitsbeteiligung ?
Region: Langendorf
Bounding box: 12.248125° .. 12.291727° x 51.08056° .. 51.09382° 13.00867° .. 13.00867° x 54.29424° .. 54.29424°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-04-23
Modified: 2024-04-23
Time ranges: 2024-04-23 - 2024-04-23
2023-08-03_Oeffentliche Bekanntmachung_Auslegung_WP_Langendorf
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_st/4e56f120-ab92-498d-8be9-f028e0c31130/2023-08-03_Oeffentliche%20Bekanntmachung_Auslegung_WP_Langendorf.pdf (PDF)2023-11-14_ÖB_Erörterungstermin 28.11.23
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_st/4e56f120-ab92-498d-8be9-f028e0c31130/2023-11-14_%C3%96B_Er%C3%B6rterungstermin%2028.11.23.pdf (PDF)2024-03-12_VÖ-6WindBG_WP Langendorf
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_st/4e56f120-ab92-498d-8be9-f028e0c31130/2024-03-12_V%C3%96-6WindBG_WP%20Langendorf.pdf (PDF)Accessed 1 times.