Description: Gesetzliche Grundlagen für die Bauartzulassung Umsetzung der internationalen Empfehlungen in nationales Recht Als Grundlage für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen gelten die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation ( IAEO bzw. International Atomic Energy Agency - IAEA ). Diese enthalten unter anderem die Anforderungen an Versandstücke und die Bedingungen für die Zulassung der Versandstück -Bauarten. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt über die United Nations Recommendations ( UN "Orange Book") in die Gefahrgutbeförderungsvorschriften der einzelnen Verkehrsträger, wie Straße, Schiene, Binnengewässer, See und Luft. Diese werden mit den entsprechenden nationalen Verordnungen in Deutschland in Kraft gesetzt (siehe Grafik). Zuständigkeiten Das zuständige Ministerium bei der Beförderung von gefährlichen Gütern ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ( BMDV ). Es ist aufgrund des Gefahrgutbeförderungsgesetzes unter anderem ermächtigt, in den gefahrgutrechtlichen Verordnungen der Verkehrsträger die Zuständigkeiten für die Bauart -Zulassung von Versandstücken zu bestimmen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist entsprechend der Zuständigkeitsregelungen in den Gefahrgutverordnungen und der Richtlinie R 003 für die Bauart -Zulassung von Versandstücken des Typs B(U), B(M) und C für radioaktive Stoffe , von Versandstücken für spaltbare Stoffe (CF, B(U)F, B(M)F, AF und IF) und von freigestellten spaltbaren Stoffen sowie für die Anerkennung ausländischer Bauart -Zulassungen von Versandstücken zuständig. Internationale Empfehlungen Empfehlungen zur sicheren Beförderung von radioaktiven Stoffen, Ausgabe 2018 (SSR-6, Rev. 1) der IAEA UN Empfehlungen zur sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern - Modellvorschriften (UN „Orange Book“) Internationale Vorschriften der Verkehrsträger Technische Anweisungen zur sicheren Beförderung von gefährlichen Gütern per Luft (ICAO Technical Instructions) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG Code) Anlagen A und B des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Ordnung für die Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN), offizielle deutsche Übersetzung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) Nationale Gesetze und Verordnungen über die Beförderung gefährlicher Güter Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung Nationale Richtlinien für die Beförderung radioaktiver Stoffe Richtlinie R 003 Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe (BAM-GGR 011), Revision 1 Stand: 11.10.2023
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Tags: Binnenwasserstraße ? Gefahrgutverordnung See ? Gefahrgutverordnung ? Luftverkehrszulassungsordnung ? Bauartzulassung ? Nukleare Entsorgung ? Gefahrgutbeförderungsgesetz ? Binnengewässer ? Kernenergie ? Schienenverkehr ? Qualitätsmanagement ? Vereinte Nationen ? Eisenbahn ? Radioaktiver Stoff ? Verpackungsverordnung ? Nationales Recht ? Gefährliche Güter ? Gefahrguttransport ? Verkehr ? Verkehrsträger ?
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Language: Deutsch
Modified: 2023-10-11
Time ranges: 2023-10-11 - 2023-10-11
Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe (BAM-GGR 011), Revision 1
https://opus4.kobv.de/opus4-bam/files/46384/INTERNET_Endfassg_AuM_03_2018.pdf (PDF)Accessed 1 times.