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Nukleare Sicherheit Atomwaffensperrvertrag und Non Proliferation: Welche Rolle spielt das BASE in der nuklearen Nichtverbreitungspolitik?

Description: Atomwaffensperrvertrag und Non Proliferation: Welche Rolle spielt das BASE in der nuklearen Nichtverbreitungspolitik? Ein unauflösbares Problem der Kernkraft ist ihre doppelte Verwendbarkeit: sowohl im zivilen Bereich (Erzeugung von Kernenergie) als auch für die Herstellung von Atomwaffen („Dual-use“). Sobald ein Staat Kernenergie nutzt oder genutzt hat, besteht ein grundsätzliches Risiko der Verbreitung von Atomwaffen („Proliferationsrisiko“), da z.B. in Reaktoren zur Stromerzeugung spaltbares Material eingesetzt wird bzw. leicht spaltbares Plutonium gebildet wird. Seit Anbeginn der Nutzung von Kernenergie ist daher die Frage der Nichtverbreitung („Non Proliferation“) von Atomwaffen und die nukleare Abrüstung eine zentrale Fragestellung der internationalen Sicherheitsordnung. Der Atomwaffensperrvertrag, auch Nichtverbreitungsvertrag (NVV) genannt, wurde durch eine überwiegende Mehrheit der weltweiten Staatengemeinschaft angenommen. Er verbietet die Weitergabe von Atomwaffen durch die anerkannten Atomwaffenmächte bzw. die Beschaffung durch die Nicht-Atomwaffenstaaten und alle Mitglieder sind angehalten, auf die Abschaffung von Kernwaffen hinzuwirken. Der NVV räumt allen unterzeichnenden Staaten die uneingeschränkte zivile Nutzung der Kernenergie ein, selbst wenn in den Anlagen, wie z.B. für die Wiederaufarbeitung von Brennelementen , Spaltstoffe in Reinform vorkommen und für den Bau von Atomwaffen leicht abgezweigt werden könnten. Im Gegenzug müssen die Nicht-Atomwaffenstaaten der Internationalen Atom -Energieorganisation ( IAEO ) Kontrollen des Materials und der kerntechnischen Anlagen ermöglichen ( sog. Safeguards). Quelle: picture alliance / ZB | Sascha Steinach Selbst nach dem Ausstieg der Bundesrepublik Deutschland aus der Stromerzeugung mittels Kernspaltung müssen sich die nachfolgenden Generationen weiterhin mit dem Proliferationsrisiko auseinandersetzen: So gelten die Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrags beispielsweise auch für verbrauchte Brennelemente nach der Verbringung in ein geologisches Endlager , da auch in den sogenannten Abfällen das für Atomwaffen relevante Plutonium enthalten ist. Im Zuge seiner Aufgaben als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde prüft das BASE hier die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen im Kontext des NVV für die endgültige Entsorgung radioaktiver Abfälle. Zudem forscht das BASE zum Themengebiet der Non-Proliferation. Der Fokus richtet sich hierbei auf die nukleare Entsorgung unter Berücksichtigung der weltweiten kerntechnischen Entwicklungen. Damit leistet das BASE einen Beitrag zur Verpflichtung der Bundesrepublik auf den Verzicht von Atomwaffen und ihrem Streben nach weltweiter Abrüstung. Ziel ist es, die Gefahren von Atomwaffen für heutige und zukünftige Generationen zu reduzieren.

Types:

Origin: /Bund/BASE/Website

Tags: Kernwaffe ? Atomstrom ? Abfallverbringung ? Brennelement ? Genehmigungsbehörde ? Plutonium ? Nukleare Entsorgung ? Endlager ? Atomwaffensperrvertrag ? Stromerzeugung ? Kernenergie ? Kernkraftwerk ? Kernspaltung ? Kerntechnische Anlage ? Kernenergienutzung ? Reaktor ? Nukleare Sicherheit ? Wiederaufarbeitung ?

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