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Rückblick auf 2022: Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten

Description: Rückblick auf 2022: Die Debatte um verlängerte AKW-Laufzeiten In Deutschland wurde 2022 intensiv über die Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke diskutiert. Im Zentrum standen die Sicherheitsfragen bei einem Weiterbetrieb. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte im Jahr 2022 in Deutschland u.a. für eine neue Debatte über die Energieversorgung und die damit einhergehende Versorgungssicherheit mit Gas. Unter anderem durch den großen Anteil von Gas- und Ölheizungen war Deutschland in hohem Maße von fossilen Brennstoffen aus Russland abhängig. Atomgesetz geändert Das Bundeskabinett beschloss am 19.10.2022 den Entwurf für eine 19. Atomgesetznovelle. Der Bundestag hat diese Gesetzesnovelle am 11.11.2022 mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen verabschiedet (661 abgegebene Stimmen). Der Gesetzentwurf bekam Ende November auch die Zustimmung des Bundesrates. Damit waren die atomrechtlichen Voraussetzungen für einen befristeten Streckbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen. Nach einer intensiven gesellschaftlichen Debatte wurden daraufhin die drei damals noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 länger am Netz belassen. Dieser befristete Streckbetrieb stand unter der Maßgabe, dass für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brennelemente zu nutzen waren. Der Einsatz oder Erwerb neuer Brennelemente war nicht zulässig. Aufgrund des kurzen Zeitraums von maximal dreieinhalb Monaten zusätzlichen Leistungsbetriebs war für den Weiterbetrieb keine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) vorzulegen. Der Staat übernahm keine Kosten für diesen Streckbetrieb. Am 15. April 2023 haben diese drei Kraftwerke ihren Leistungsbetrieb eingestellt. Deutschland ist seitdem aus der Nutzung der Atomenergie ausgestiegen. Zur Pressemitteilung des Bundesumweltminiseriums Zum Hintergrund Prüfung einer Laufzeitverlängerung Vor diesem befristeten Streckbetrieb hatte die Bundesregierung geprüft, inwiefern eine Verlängerung der Laufzeiten zur Energiesicherheit beitragen könnte. Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken wurde im März 2022 eine Laufzeitverlängerung zunächst abgelehnt (zum Prüfvermerk des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und BMUV). Stresstest: Analyse der Stromversorgung Dennoch wurde durch die Bundesregierung ein sogenannter Stresstest in Auftrag gegeben, der im Zeitraum von Mitte Juli bis Anfang September 2022 durchgeführt wurde. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber analysierten im Rahmen dieses Stresstests die voraussichtliche Versorgungslage mit Strom im nächsten Winter unter verschärften Annahmen. Sicherheitsaspekte waren im Gegensatz zu dem Prüfvermerk nicht Gegenstand der Betrachtung. Im Ergebnis wurde laut BMWK eine stundenweise krisenhafte Situation im Stromsystem im Winter 2022/23 zwar als sehr unwahrscheinlich angenommen, hätte aber auch nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Auf Basis des Stresstests wurde daher die Ausgangslage neu bewertet und mündete schließlich in der 19. Novelle des Atomgesetzes und dem damit verbundenen Streckbetrieb der drei AKW. Laufzeitverlängerung für AKW? Die Leiterin der Abteilung Nukleare Sicherheit im BASE Dr. Mareike Rüffer ordnet im Video aus dem Jahr 2022 zentrale Aspekte der damaligen Laufzeitdebatte ein: Sie erläutert u.a. welche zentrale Rolle der Stand von Wissenschaft und Technik bei einer Periodischen Sicherheitsüberprüfung spielt, über die im Zuge der AKW-Laufzeitverlängerung diskutiert wurde. Die Rolle des BASE bei der Laufzeit-Debatte Das BASE hat den gesetzlichen Auftrag, die Sicherheit von nuklearen Anlagen und nuklearen Abfällen stets im Blick zu behalten. Dementsprechend standen für die Bewertung des BASE in der Debatte die Sicherheitsaspekte im Vordergrund. Die Nutzung von Atomenergie erzeugt für Mensch und Umwelt bereits im Normalbetrieb Hochrisikostoffe und hinterlässt langfristig hochgiftige und strahlende Abfälle. Ein folgenschwerer Unfall mit katastrophalen Folgen für Mensch und Umwelt durch Verlust von Kontrolle über das Kraftwerk kann nie komplett ausgeschlossen werden. Das Ziel aller Sicherheitsmaßnahmen ist daher eine Minimierung des Unfallrisikos. Stand von Wissenschaft und Technik elementar für die Schadensvorsorge Das deutsche Atomgesetz forderte für die damals in Betrieb befindlichen Anlagen daher, dass regelmäßig die gültige Sicherheitsarchitektur entsprechend angepasst werden muss. Die Anforderungen an den Nachweis der Sicherheit müssen mit den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen schritthalten. Für in Betrieb befindliche Atomkraftwerke mussten technische Anpassungen an die neuesten Sicherheitsentwicklungen alle zehn Jahre durch eine periodische Sicherheitsüberprüfung bestimmt und durchgeführt werden. Ziel war es, die nukleare Sicherheit der Anlage kontinuierlich zu verbessern. Die an Atomkraftwerke gestellten Anforderungen waren damit höher als an konventionelle Kraftwerke. Atomanlagen sind nicht gegen kriegerische Angriffe ausgelegt Mit dem Krieg in der Ukraine sind zivile kerntechnische Anlagen zum ersten Mal indirekt zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Kerntechnische Anlagen können gegen diese Form der Bedrohung nicht ausgelegt werden. Russlands Angriffskrieg macht deutlich, dass internationale Regeln, die Kriegshandlungen rund um Atomkraftwerke untersagen, nur so lange Bestand haben können, wie sich alle Akteure daran gebunden fühlen. Atomanlagen können in kriegerischen Auseinandersetzungen zu einer besonderen Bedrohung werden. Ihre Nutzung ist in vielen Atomstaaten zudem eng mit dem militärischen Gebrauch verbunden. Die militärische Nutzung, sei es durch Nuklearwaffen oder auch indirekt durch Beschuss einer Anlage, stellt eine Erhöhung der Risiken für eine Gesellschaft dar. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Fragen & Antworten Warum ist Deutschland aus der Atomenergie ausgestiegen? Sicherheitsrisiken in der Nutzung der Atomkraft Die entscheidenden Gründe für den Ausstieg aus dieser Technik sind die mit der Nutzung verbundenen Sicherheitsrisiken: Gefahr von großen Unfällen mit einem erheblichen Austritt an Radioaktivität , z.B. durch Störfälle in der Anlage oder durch terroristische und kriegerische Angriffe von außen, hohe sicherheitstechnische Anforderungen im Betrieb und bei der späteren dauerhaft sicheren Lagerung radioaktiven Materials, zivile Nutzung von Atomkraft ist in vielen Staaten eng mit der Option verbunden, diese auch militärisch nutzen zu können. Katastrophale Unfälle © pa/dpa | Wolfgang Kumm Der bis heute leitende Bundestagsbeschluss zum Atomausstieg erfolgte bereits im Jahr 2002, geprägt von den Erfahrungen der Katastrophe von Tschernobyl. Auslöser für den parteiübergreifenden Beschluss im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den endgültigen Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Der Atomausstieg wurde gesamtgesellschaftlich in der Mehrheit befürwortet. >> Weitere Informationen zum Atomausstieg in Deutschland Während der Laufzeitdebatte wurde viel über „PSÜ“ diskutiert – was steckt dahinter? Während des laufenden Betriebs wurden kerntechnische Anlagen ständig durch die Atomaufsichtsbehörde überwacht. Über die Zeit fanden aber bauliche Veränderungen statt und betriebliche Abläufe haben sich verändert. Das waren oft viele Einzelmaßnahmen, die in der Regel nicht als Gesamtpaket angeschaut wurden. Die periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) hat das Sicherheitskonzept und die Änderungen in der Gesamtschau bewertet. Bei einer PSÜ handelte es sich um sehr umfangreiche und zeitintensive Prüfungen, bei der das jeweilige Atomkraftwerk alle 10 Jahre komplett auf „Herz“ und „Nieren“ geprüft wurde. Diese Überprüfungen gingen weit über die tägliche, aufsichtliche Begleitung hinaus. In der Vergangenheit dauerte die Bearbeitung aller Prüfanforderungen durch den Betreiber etwa zwei Jahre. Die Ergebnisse, die zu einem Stichtag bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurden, wurden durch diese dann nochmals mehrere Jahre geprüft und bewertet. Dies wurde begleitend zum Anlagenbetrieb durchgeführt. Wäre eine Wiederinbetriebnahme von abgeschalteten AKW möglich? Für alle Anlagen in Deutschland ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb laut Atomgesetz erloschen. Ein Betrieb könnte nur aufgrund einer gesetzlichen Aufhebung des Erlöschens und einer gesetzlichen Wiederinbetriebnahme erfolgen. Diese Entscheidungen des Gesetzgebers kämen hier einer "Neugenehmigung" gleich. Ein derartiges Gesetz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich und verfahrensrechtlich weitgehend wie eine entsprechende behördliche Entscheidung zu behandeln. Der Bundestag müsste die ähnlichen Verfahrensschritte einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) dann selbst vornehmen. Insbesondere ist es im Hinblick auf den grundrechtlich geschützten Anspruch auf die bestmögliche Schadensvorsorge erforderlich, den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik der Nachweisführung zugrunde zu legen. Demnach müsste auch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Kernschmelzunfällen auf das Anlagengelände begrenzt werden können. Dieser Standard, den zum Beispiel der AKW -Typ EPR umsetzt, ist durch Nachrüstungen nicht zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat für Neugenehmigungen entschieden, dass dann, wenn die nach theoretischen wissenschaftlichen Konzepten erforderliche Schadensvorsorge praktisch nicht erreicht werden kann, die Genehmigung für ein Atomkraftwerk nicht erteilt werden darf. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass ein die Genehmigung ersetzendes Gesetz bereits im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben würde (Quelle: BMUKN ). Wer hat die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von AKW definiert und kontrolliert? Der Gesetzgeber musste bei der gesetzlichen Regelung des Betriebs von Atomkraftwerken höchste Sicherheitsmaßstäbe anlegen. Welche technischen Sicherheitskriterien von den Anlagen konkret zu erfüllen waren und was sie im Notfall leisten und aushalten mussten, wurde auf dieser Grundlage von den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden auf Bund und Länderebene weiter im Detail bestimmt. Am Ende standen konkrete technische Vorgaben, die vom Betreiber eines Atomkraftwerks umzusetzen und einzuhalten waren. Technische Sachverständige unterstützten die Aufsichtsbehörden bei der Überwachung des Betreibers . Sie haben technisch geprüft, ob die konkreten Vorgaben der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden durch den Betreiber umgesetzt wurden. Da das Sicherheitsniveau von Atomkraftwerken mit Blick auf den Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich erhöht werden musste, mussten auch Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen und Vorgaben an den Betreiber immer wieder anpassen. Welche Konsequenzen hätte ein Wiedereinstieg und der Bau von neu- oder weiterentwickelten Reaktoren für die nukleare Sicherheit? Ein langfristiger Wiedereinstieg in die Atomenergienutzung hätte eine Reihe von Konsequenzen: Wenn es um den Neubau von Anlagen gehen würde, wären zunächst massive staatliche Subventionen erforderlich - dies zeigen die Erfahrungen in europäischen Nachbarstaaten. Weiterhin demonstrieren diese Erfahrungen, dass zwischen Entscheidung zum Neubau und erster Stromproduktion mind. 10 bis 15 Jahre vergehen würden. Auf absehbare Zeit hätten sie also keinen Effekt für die deutsche Strommarktsituation. Außerdem ergeben sich bei zahlreichen vorgeschlagenen Reaktordesigns neuartige Sicherheitsrisiken. Das BASE hat diese z.B. in Bezug auf die sogenannten Small Modular Reactors ( SMR ) untersuchen lassen ( "Small Modular Reactors - Was ist von den neuen Reaktorkonzepten zu erwarten?" ). Nicht zuletzt hätte der Wiedereinstieg die langfristige Produktion von hochradioaktiven Abfällen zur Folge, an denen auch neuartige Reaktortechnologien nichts ändern würden. Seit dem Einstieg in die Atomenergie in den 1960er Jahren wurde die Endlagerfrage bisher nicht gelöst. Nach dem Ende des Atomstrom-Zeitalters bleiben rund 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen zurück, die über weitere Jahrzehnte oberirdisch gelagert werden müssen. Ein Wiedereinstieg in die Atomenergie würde diese Menge weiter vergrößern. Sollten sogenannte neuartige Reaktortechnologien genutzt werden, würde sich ggf. auch die Zusammensetzung des Abfalls ändern, so dass neue Endlagerkonzepte benötigt würden. Wer hätte im Schadensfall gehaftet? Laut Atomgesetz mussten die Kraftwerksbetreiber für Schäden in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro selbst haften, alles hätte der Bund übernommen. Stellungnahme des BASE-Präsidenten Wolfram König zur Laufzeitverlängerungsdebatte Stellungnahme des BASE-Präsidenten: Eine Frage der Sicherheit Interview mit Dr. Mareike Rüffer zur Laufzeitverlängerungsdebatte Mareike Rüffer in der Berliner Morgenpost: „Maßstab muss die Sicherheit sein“ Zum Thema Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium legen Prüfung zur Debatte um Laufzeiten von Atomkraftwerken vor Vermerk: Zur Kritik am Prüfvermerk von BMWK und BMUV vom 7. März 2022 zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken Informationen zur nuklearen Situation in der Ukraine Atomkraftwerke in der Ukraine

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Tags: Fossiler Brennstoff ? Kernwaffe ? Abfallverwertung ? Stromversorgung ? Brennelement ? Radioaktiver Abfall ? Schadensvorsorge ? Tschernobyl-Kernschmelzunfall ? Deutschland ? Isar ? Japan ? Russland ? Ukraine ? Solarthermisches Kraftwerk ? Atomgesetz ? Nuklearkatastrophe von Fukushima ? Energieversorgung ? Gesetzentwurf ? Gesetzesnovellierung ? Kernenergie ? Kernkraftwerk ? Kernschmelze ? Kerntechnische Anlage ? Risiko-Nutzen-Analyse ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Stromsystem ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Klimaschutz ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Pressemitteilung ? Rechtsprechung ? Energiesicherheit ? Nachrüstung ? Atomausstieg ? Technik ? Radioaktiver Stoff ? Herz ? Nukleare Sicherheit ? Ölheizung ? Anlagenbetrieb ? Radioaktivität ? Sicherheitsmaßnahme ? Störfall ?

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