Description: Reststoff- und Abfallmanagement bei der Stilllegung Wie wird mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen sowie radioaktiven demontierten Anlagenteilen, die bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen anfallen, umgegangen? Und welche Rolle spielen hier die sogenannte Freigabe und die Abklinglagerung? Bei der Stilllegung kerntechnischer Anlagen fallen radioaktive Reststoffe sowie demontierte, radioaktive Anlagenteile an. Diese müssen gemäß § 9a des Atomgesetzes entweder schadlos verwertet werden (zum Beispiel durch Freigabe oder Wiederverwendung in einer anderen, nach Atom - oder Strahlenschutzrecht genehmigten Anlage) oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden. Nur ein kleiner Prozentsatz der Gesamtmasse des Kontrollbereichs eines Kernkraftwerks muss als radioaktiver Abfall entsorgt werden. Freigabe Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt, der die Entlassung von radioaktiven Stoffen aus der atomrechtlichen Überwachung bewirkt und in der Strahlenschutzverordnung geregelt ist. Durch die Freigabe wird sichergestellt, dass die effektive Dosis für Einzelpersonen in der Bevölkerung maximal 0,01 Millisievert (10 Mikrosievert) pro Jahr beträgt. Diese zusätzliche Exposition ist im Vergleich zur durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung in Deutschland, die bei etwa 2,1 Millisievert pro Jahr liegt, sehr gering. Freimessanlage zur chargenweisen Freimessung von Reststoffen aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Greifswald (KGR) © EWN GmbH Uneingeschränkte Freigabe Bei der uneingeschränkten Freigabe werden Reststoffe durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen. Nach der Freigabe können diese Stoffe uneingeschränkt wiederverwendet, verwertet oder wie gewöhnlicher Abfall entsorgt werden. Eine uneingeschränkte Freigabe ist nur möglich, wenn durch Messungen nachgewiesen wird, dass die Aktivität der Stoffe die in der Strahlenschutzverordnung festgelegten Freigabewerte nicht überschreitet. Dies stellt sicher, dass für Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Freigabe eine maximale effektive Dosis von 0,01 Millisievert pro Kalenderjahr nicht überschritten wird. Spezifische Freigabe Eine spezifische Freigabe liegt vor, wenn die zukünftige Verwendung, Verwertung oder Entsorgung der freigegebenen Stoffe eingeschränkt ist. Beispiele hierfür sind die spezifische Freigabe von Metallschrott zum Recycling durch Einschmelzen oder die Festlegung einer Maximalmenge für die Abgabe auf eine Deponie. Entsorgung als radioaktiver Abfall Nicht wiederverwertbare und nicht freigebbare Materialien müssen als radioaktive Abfälle entsorgt werden. Bei der Stilllegung eines Kernkraftwerks wird mit einem Volumen von konditionierten Stilllegungsabfällen in der Größenordnung von 4.000 bis 5.000 Kubikmetern gerechnet. Diese Stilllegungsabfälle weisen eine vernachlässigbare Wärmeentwicklung auf. Die Abfälle müssen so lange zwischengelagert werden, bis das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verfügbar ist. Bevor die anfallenden radioaktiven Abfälle in ein Zwischen- oder Endlager gebracht werden, müssen sie behandelt (konditioniert), verpackt und beschrieben werden. Ziel der Abfallbehandlung ist in der Regel eine Volumenreduktion und die Konditionierung der Abfälle in einen definierten Zustand. Feste Abfälle werden zum Beispiel kompaktiert, um das Abfallvolumen zu verringern. Brennbare Abfälle werden verbrannt, was das Rohabfallvolumen auf Aschevolumen um bis zu den Faktor 50 reduziert. Flüssige Abfälle werden durch Eintrocknung, Eindampfung oder Zementierung in feste Produkte überführt. Beim Transport der konditionierten Abfälle in ein Zwischenlager müssen die gesetzlichen verkehrsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Eine wesentliche Anforderung ist, dass für den Transport sämtlicher radioaktiver Stoffe nur speziell zugelassene Transportbehälter bzw. geprüfte Verpackungen verwendet werden dürfen. Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Rheinsberg bei der Einlagerung im Zwischenlager Nord (ZLN) © EWN GmbH Abklinglagerung Bei der Abklinglagerung werden Stoffe über einen längeren Zeitraum gelagert, während durch den radioaktiven Zerfall die Aktivität dieser Stoffe kontinuierlich abnimmt. Diese Art der Lagerung kommt zum Beispiel für zerlegten Metallschrott, aber auch für unzerlegte Großkomponenten wie Reaktordruckbehälter (RDB) oder Dampferzeuger (DE) zur Anwendung. Durch das Abklingen der Aktivität dieser (Groß-)Komponenten wird: eine vereinfachte Handhabung und Behandlung der Abfälle zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, und möglicherweise auch eine Entsorgung über eine Freigabe wahrscheinlicher. Die Abklinglagerung bietet somit eine Möglichkeit, das Gesamtabfallaufkommen an radioaktiven Materialien während der Stilllegungsphase einer kerntechnischen Anlage zu reduzieren. Das Zwischenlager Nord ( ZLN ) der EWN GmbH wird unter anderem als Lager für die Abklinglagerung der bei Stilllegung und Abbau anfallenden radioaktiven Reststoffe und Abfälle genutzt.
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