Description: Sicherheitsaspekte bei der Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Der BUND Hessen hatte in der Vergangenheit Zweifel an einer Genehmigung des BASE und den damit verbundenen Sicherheitsprüfungen erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die geplante Aufbewahrung und Rücknahme von hochradioaktiven deutschen Abfällen im Standortzwischenlager Biblis. Das BASE hat im Dezember 2019 genehmigt, dass Abfälle aus Sellafield in Biblis gelagert werden dürfen. An dieser Genehmigung wurde Kritik geäußert, zu der das BASE nun Stellung bezieht. In einem offenen Brief sowie einer Pressemitteilung des BUND Hessen werden Zweifel an einer Genehmigung des BASE und den damit verbundenen Sicherheitsprüfungen erhoben. Die Kritik richtet sich gegen die geplante Aufbewahrung und Rücknahme von hochradioaktiven deutschen Abfällen im Standortzwischenlager im südhessischen Biblis. Das BASE hat dort Ende Dezember 2019 die Zwischenlagerung von verglasten hochradioaktiven Abfällen genehmigt. Diese sind bei der Wiederaufarbeitung von benutzten Brennstäben aus deutschen Atomkraftwerken in Sellafield angefallen. Dazu nimmt das BASE wie folgt Stellung: Eine Genehmigung zur Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen erteilt das BASE nur dann, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er die hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Hat der Antragsteller alle erforderlichen Nachweise vorgelegt, muss die Genehmigung erteilt werden. Das BASE hat dabei keinen eigenen Ermessensspielraum. Das für das Zwischenlager Biblis vorher bereits genehmigte Inventar an Abfällen und deren Behälterzahl wird durch die Rücknahme der zusätzlichen sechs Behälter nicht erhöht und nicht ausgeschöpft. Im Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der hochradioaktiven Abfälle im Zwischenlager Biblis sind alle erforderlichen Sicherheitsfragen betrachtet worden. Das beinhaltet sowohl die Sicherheit als auch den Schutz des Lagers vor terroristisch motivierten Angriffen. Aufgabentrennung zur Gewährleistung der Sicherheit Zur Gewährleistung der Sicherheit sind die Rollen und Aufgaben im Bereich Zwischenlagerung definiert und getrennt. Das BASE prüft vor dem Beginn der Aufbewahrung, dass der Betreiber des Zwischenlagers die strengen Anforderungen des Atomgesetzes erfüllt. Die Sicherheit des laufenden Betriebes muss der Betreiber gewährleisten. Dabei kontrolliert ihn die Atomaufsichtsbehörde – im Fall des Zwischenlagers Biblis das Umweltministerium des Landes Hessen. Zur Sicherheit der Behälter Bei der Aufbewahrung und beim Transport von verglasten Abfällen werden spezielle Sicherheitsbehälter eingesetzt. Sie müssen sowohl die Anforderungen an eine sichere Lagerung als auch an den sicheren Transport erfüllen. Obwohl die Lagerung für 40 Jahre genehmigt wird, werden sie innerhalb dieser Zeit immer wieder überprüft. Im Lager werden sie durch Messungen kontinuierlich überwacht. Alle fünf Jahre müssen die Standort-Zwischenlagerbetreiber gegenüber ihrer zuständigen Aufsicht außerdem nachweisen, dass die Behälter auch sicher wieder (ab-)transportiert werden können. Verschlusssysteme der Transport- und Lagerbehälter Im Hochrisikobereich der Kerntechnik kommen mehrstufige Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz. Im Zwischenlager verfügt der Behälter daher über zwei jeweils dichte Behälterdeckel, deren Dichtheit kontinuierlich überwacht wird. Auch bei einem Fehler an einem der beiden Verschlusssysteme ist die Sicherheit bei der Aufbewahrung jederzeit gewährleistet ist. Der Antragsteller sieht für diesen Fall vor, den betroffenen Deckel entweder auszutauschen oder den Behälter mit einem zusätzlichen Deckel zu versehen. Vorfälle dieser Art bei der Zwischenlagerung gab es in den vergangenen Jahrzehnten der Zwischenlagerung in Deutschland noch nicht. Sicherheitsbetrachtungen bei Störfällen oder terroristisch motivierten Angriffen Im Genehmigungsverfahren hat das BASE auch mögliche Störfälle- und auslegungsüberschreitende Ereignisse betrachtet, wie zum Beispiel der Aufprall schwerer Lasten auf den Behälter oder der Absturz eines Militärflugzeuges auf das Zwischenlager. Ebenfalls wurden die Auswirkungen nach einem gezielt herbeigeführten Absturz eines Verkehrsflugzeuges mit den damit verbundenen mechanischen und thermischen Belastungen untersucht. Die Genehmigung enthält hierzu aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Ausführungen. Sie unterliegen dem Geheimschutz, um potentiellen Tätern keine Vorlagen zu liefern. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Das BASE hat laufend zu den einzelnen Schritten im Genehmigungsverfahren informiert. In Biblis hat die Behörde eine öffentliche Veranstaltung organisiert. Eine förmliche Beteiligung ist nur dann in Genehmigungsverfahren vorgesehen, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) ansteht. Eine UVP war bei diesem Genehmigungsverfahren nicht erforderlich, wie das BASE informierte. Hat eine Prüfung ergeben, dass keine UVP erforderlich ist, kann das BASE diese auch nicht anordnen, so die gesetzlichen Festlegungen. Brief an das BASE Offener Brief von Wolfgang Neumann Herunterladen (PDF, 74KB, nicht barrierefrei) Zur Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung Rücknahme von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung Label: Broschüre Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Rückführung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung Zum Zwischenlager Biblis Zwischenlager Biblis
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