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Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer

Description: Hintergrundinformationen rund um die SSR -Nummer Mit dem Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes ( § 170 StrlSchG ) benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister zu erfolgen haben (beruflich exponierte Personen, Inhaber*innen von Strahlenpässen, freiwillig strahlenschutzüberwachte Personen) eine eindeutige persönliche Kennnummer: die Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer). Die SSR -Nummer erleichtert und verbessert die Zuordnung und Bilanzierung der individuellen Dosiswerte aus der beruflichen Strahlenexposition im Strahlenschutzregister. Die SSR -Nummer wird vom BfS vergeben. Sie wird durch eine nicht rückführbare Verschlüsselung aus der Sozialversicherungsnummer ( § 147 SGB VI) und den Personendaten des zu überwachenden Beschäftigten abgeleitet. Die Beantragung der SSR -Nummer und die Übertragung der dafür nötigen Personendaten für beruflich exponierte Personen und die Inhaber von Strahlenpässen erfolgt durch den/die Strahlenschutzverantwortliche(n) bzw. den/die entsprechende(n) Verpflichtete(n)/Verantwortliche(n) des Beschäftigungsbetriebs oder eine von ihm autorisierte Person. Die SSR -Nummer wird beim BfS beantragt . Eindeutige persönliche Kennnummer ( SSR -Nummer) im Strahlenschutzregister Im Strahlenschutzregister des BfS gehen jährlich ca. 4 Millionen neue Datensätze (Dosis- und Strahlenpassmeldungen) von beruflich strahlenüberwachten Personen ein. Diese Daten wurden vor der Einführung der SSR-Nummer allein auf Grundlage der übermittelten Personendaten (Name, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort etc. ) personenbezogen zusammengeführt. Unvollständig übermittelte Personendaten, Schreibfehler, Namensänderungen ( z.B. durch Heirat oder Scheidung) oder unterschiedliche Schreibweisen erschwerten die Zuordnung verschiedener Personenbeschreibungen zu "natürlichen" Personen erheblich. Daraus resultierende Zuordnungsfehler konnten zu fehlerhaften Berechnungen der Jahres- und Berufslebensdosis führen – mit allen Konsequenzen. Mit dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) wurde in § 170 StrlSchG die rechtliche Grundlage für die Einführung einer eindeutigen persönlichen Kennnummer zur Verwendung in der Strahlenschutzüberwachung geschaffen. Diese persönliche Kennnummer wird Strahlenschutzregisternummer ( SSR -Nummer) genannt. Stand: 25.03.2025

Types:

Origin: /Bund/BfS/Website

Tags: Strahlenschutzgesetz ? Strahlenexposition ? Rechtsgrundlage ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2025-03-25

Time ranges: 2025-03-25 - 2025-03-25

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