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Entfernung von Tattoos

Description: Entfernung von Tattoos Die Entfernung eines Tattoos ist schwierig und mit Risiken verbunden. Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt. Anwender*innen von Lasern am Menschen benötigen solide Fach- und Sachkenntnisse, um mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können. Seit dem 31.12.2020 steht die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, wie Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung. Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus Die Beliebtheit von Tätowierungen hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Damit steigt auch die Zahl derer, die aus unterschiedlichen Gründen die Tätowierung wieder entfernen lassen möchten. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan und nicht ohne Risiken. Seit dem 31.12.2020 steht die Tatooentfernung unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). So funktioniert die Tattooentfernung Die Energie der optischen Strahlung des Lasergerätes wird – möglichst ausschließlich - von den Farbpigmenten des Tattoos oder auch des Permanent-Make-ups aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum aufnehmenden Farbstoff passen. Mit extrem kurzen Laserpulsen gelangt so viel Energie in die Farbstoffpartikel, dass diese in kleine Teile "zerschossen" werden. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden. Die Farbpigmente der Tätowiermittel sind komplex zusammengesetzt. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können toxische und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche chemischen Stoffe bei ihrer Zersetzung oder Zerstörung entstehen bzw. freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist im Detail weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Risiken bei der Entfernung von Tattoos Für diese Behandlung wird optische Strahlung mit Bestrahlungsstärken bzw. Energiedichten eingesetzt, bei denen Risiken für die Augen und die Haut bestehen. Bei Lasern der Klasse 4 können Schäden nicht nur durch den direkten Strahl, sondern sogar durch reflektierte Strahlung gesetzt werden. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, wenn also z.B. die Auswahl des Lasers und/oder die gewählten Einstellungen nicht den individuellen Erfordernissen entsprechen, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen wie etwa Verbrennungen, vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen (Über- oder Unterpigmentierung) Entzündungen sowie Narbenbildung. Auch das Verhalten der Kund*innen kann zu unerwünschten Nebenwirkungen beitragen, beispielsweise wenn Vorsichtsmaßnahmen oder Pflegehinweise nicht beachtet oder Substanzen eingenommen oder aufgetragen werden, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen. Vorsicht bei pigmentierten Hautveränderungen Gerade innerhalb dunkler Tätowierungen lassen sich pigmentierte Hautveränderungen schlecht erkennen und schwer einordnen. Es besteht das Risiko, dass ein gefährlicher Hautkrebs nicht oder zu spät erkannt wird. Insbesondere beim schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) ist eine möglichst frühzeitige Diagnose für den Therapieerfolg entscheidend. Daher gilt wie bei der Epilation auch bei der Tattooentfernung: Pigmentierte Hautveränderungen wie Muttermale oder Leberflecken dürfen nicht durch die Laserstrahlung oberflächlich verändert oder abgetragen werden. Eine vorherige diagnostische Abklärung durch einen Dermatologen/ eine Dermatologin wird dringend empfohlen. Schutz der Augen ist notwendig Auch die Iris im menschlichen Auge enthält den Farbstoff Melanin und kann die Strahlung absorbieren. Trifft die Strahlung ins Auge, sind bleibende Schäden möglich. Im Fall von Lasern der Klasse 4 gilt dies nicht nur für den direkten, sondern auch für den reflektierten Strahl. Zudem erreichen die eingesetzten Wellenlängen des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarot die Netzhaut. Daher müssen die Augen bei der Behandlung unbedingt ausreichend geschützt werden. Seit dem 31.12.2020 ist die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. So sind Verbraucher*innen besser vor unerwünschten Effekten geschützt. Stand: 14.03.2024

Types:

Origin: /Bund/BfS/Website

Tags: Benzol ? Cyanwasserstoff ? Farbstoff ? Langzeitwirkung ? Laser ? Nebenwirkung ? Pigment ? Strahlenschutz ? Hautkrebs ? Strahlungsenergie ? Energie ? Haut ? Strahlenschaden ? Nichtionisierende Strahlung ? Schadstoffverhalten ? Optische Strahlung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2024-03-14

Time ranges: 2024-03-14 - 2024-03-14

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