Description: Welche Behörden sind für die Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen zuständig? Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ( Bundesnetzagentur ) prüft im Standortverfahren die Einhaltung der Grenzwerte als Voraussetzung für die Zulassung einer Mobilfunksendeanlage. Anschließend überwachen die zuständigen Immissionsschutzbehörden und die Bundesnetzagentur , ob die Mobilfunksendeanlage beim Betrieb die Grenzwerte einhält. Weitere öffentlich-rechtliche Anforderungen, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, werden von den Baubehörden im Baugenehmigungsverfahren geprüft. Bei baugenehmigungsfreien Mobilfunksendeanlagen kontrolliert die Bauaufsicht die Einhaltung des Baurechts.
Origins: /Bund/BfS/Website
Tags: Baugenehmigungsverfahren ? Elektrizität ? Bauordnungsrecht ? Baurecht ? Telekommunikation ? Eisenbahn ? Mobilfunk ? Grenzwert ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2023-02-28
Time ranges: 2023-02-28 - 2023-02-28
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