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G3. Welche Angaben werden aus den beteiligten Studienzentren im Anzeigeverfahren benötigt?

Description: G3. Welche Angaben werden aus den beteiligten Studienzentren im Anzeigeverfahren benötigt? Im Anzeigeverfahren ist nachvollziehbar darzulegen, dass die zur Anwendung vorgesehenen Röntgeneinrichtungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 oder § 19 StrlSchG betrieben werden dürfen und im Fall der diagnostischen Anwendung radioaktiver Stoffe hierfür eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG vorhanden ist. Anders als im Genehmigungsverfahren existiert hier keine Nachweispflicht, sondern die Notwendigkeit von nachvollziehbaren Darlegungen. Als nachvollziehbare Darlegung reicht die Bestätigung des Anzeigenden aus. Diese wird in Form einer Bestätigung durch den jeweiligen Strahlenschutzverantwortlichen eingeholt.

Types:

Origin: /Bund/BfS/Website

Tags: Genehmigungsverfahren ? Radioaktiver Stoff ? Röntgeneinrichtung ? Anzeigeverfahren ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2023-01-27

Time ranges: 2023-01-27 - 2023-01-27

Status

Quality score

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