Description: Wem gehört der Strahlenpass und wie ist damit umzugehen? Der Strahlenpass ist ein amtliches Dokument und persönliches Eigentum des Passinhabers. Der Strahlenpass ist vom Passinhaber sorgfältig aufzubewahren, bei jedem Einsatz im fremden Betrieb mitzuführen und dort dem zuständigen Strahlenschutzverantwortlichen bzw. Strahlenschutzbeauftragten vorzuzeigen.
Types:
Origin: /Bund/BfS/Website
Tags: Strahlenschutzbeauftragte ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2020-04-28
Time ranges: 2020-04-28 - 2020-04-28
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