Description: Wer ist für die Beantragung der SSR -Nummer verantwortlich? Verantwortlichkeiten für Beantragung und Erzeugung der SSR-Nummer Die Beantragung der SSR -Nummer beim BfS und die Übermittlung der dafür nötigen Daten ist gemäß § 170 Absatz 4 Satz 4 StrlSchG sicherzustellen von dem/ der Strahlenschutzverantwortlichen oder Verpflichteten nach § 131 Absatz 1 oder § 145 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG oder Verantwortlichen nach § 115 Absatz 2 oder § 153 Absatz 1 StrlSchG . Die Beantragung der SSR -Nummern kann entsprechend delegiert werden, z.B. an den/ die Strahlenschutzbeauftragten oder an die Personalabteilung. Zur Vereinfachung wird im Folgenden ausschließlich von Antragstellenden gesprochen. Ein Überblick über die Verantwortlichkeiten für die Beantragung und Erzeugung der SSR -Nummer ist in der nebenstehenden Abbildung gezeigt.
Types:
Origin: /Bund/BfS/Website
Tags: Strahlenschutzbeauftragte ?
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2022-04-29
Time ranges: 2022-04-29 - 2022-04-29
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