Description: BASE ABTEILUNG AUFSICHT Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 1 :l15:l.3 Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstr. 55 31224 Peine Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Revision 03 der Unterlage „Erste-Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II", Stand vom' 22.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 09.06.2022 /1/ erteile ich folgenden l. Bescheid Entscheidung 1. Ich stimme der Anwendung der Revision 03 der Unterlage „Erste-Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II", Stand vom 22.12.2021 /3/ unter Auflagen (II.) zu. 2. Sie tragen die Kosten des Verfahrens. • II. Nebenbestimmungen Die Entscheidung unter Ziffer I. 1.wird mit folgenden Nebenbe- stimmungen verbunden: 1. Eine eindeutige Zuordnung aUer Seiten der Unterlage zu dem BGE-SZ-Deckblatt, welches den Zustimmungsvermerk des BASE trägt, ist sicherzustellen. (Auflage) 2. Die bei der BGE existierenden farbigen Papier- und Digitalfas- sungen, die dieselbe KZL wie die zur Prüfung vorgelegte Unter- lage haben, müssen auf allen Seiten als nicht freigegebene Un- terlage erkennbar sein. Der Nachweis hierzu ist bei der nächsten Begehung <;Jer atomrechtlichen Aufsic"ht vorzulegen. (Auflage) 3. Nach Freigabe zur Anwendung der Unterlage „Erste-Hilfe-Ord- nüng der Schachtanlage Asse II" /3/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. (Auflage) Datum 7. Oktober 2022 Ihr Zeichen 9A/65220000/GEH/-/- /DA/AA/0340/oo PT076459 Mein Zeichen 9A 9160/2#0711 Es schreibt Ihnen: Referent .T: +4930184321- @base.bund.de So erreichen Sie uns: Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung . 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter T: +49 30 184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 4 BASE ABTEILUNG AUFSICHT III. Gründe 1. a. Sachverhalt Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE, Az. gA/65220000/GEH/-/-/DA/AA/0340/oo PT076459, Schachtanlage Asse II, Übergabe von Unterlagen, Mitteilung zur Änderung 015/2022, zur Revision der „Erste-Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II", Stand vom 08.08.2011, vom 09.06.2022, nebst Anlagen /2, 3/. /2/ BG,E, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II; Re- vision der „Erste-Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse 1r•, Stand 08.08.2011, BGE-KZL gA/65221000/-/-/-/DA/AY/2060/oo, Stand vom 23.05.2022, vorgelegt mit /1/. /3/ BGE, Erste-Hilfe-Ordnung· der Schachtanlage Asse Il, BGE-KZL gA/66000000/-/-/-/NE/JC/0001/03, Stand vom 22.12.2021, vor- gelegt mit /1/. /4/ Genehmig'ungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Be- scheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern. § 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Kli- maschutz (NMU), vom 08.07.2010. /5/ Genehmigungsbesc~eid für die Schachtanlage Asse II - Be- scheid 1/2011- für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern.§ g AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. - /6/ BfS, Vorgehen bei Änderungen -Schachtanlage Asse II - Qua- litätsmanagement-Verfahrensanweisung QMV 04.3, BfS- KZL gX/115200/CA/ JH/0036/02, Stand vom 11.08.2014. /7 / TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Schachtanlage Asse II, Mit- teilung zur Änderung 015/2022, Revision der Unterlage „Erste- Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II", Stand: 08.08.2011. ASS- , vom 01.08.2022. 01.1.3, ASS-11.2, CPR3 - /8/ BGE,-Notfallplan für vorhersehbare Ereignisse (gemäß§ 11 Abs. 1 Nr. 6 ABBergV) und Brandschutzplan über Maßnahmen und Ein- richtungen zum Brandschutz (gemäß Anhang 1 Nr. 1.4.5 ABBergV) sowie Rettungspläne (gemäß § 201a ABVO) der Schachtanlage -Asse II, BGE-KZL gA/61000000/RWN/NC/LA/0001/04, Stand vom 20.03.2018. /g/ BGE, Flucht- und Rettungspläne über Tage, BGE-KZL gA/62100000/-/ND/RY /0001/03, Stand vom 17.04.2018. Seite 2von 4 BASE ABTEILUNG AUFSICHT b.Mit Ihrem Schreiben /1/ legten Sie die Unterlage „Erste-Hilfe- Ordnung der Schachtanlage Asse II" /3/ in der Revision 03 mit Stand vom 22.12.2021 zur Zustimmung vor. Die Unterlage „Erste- Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II" ist die Genehmigungs- unterlage G 74 des Genehmigungsbescheides 1/2010 / 4/. Die Un- terlage soll revidiert werden. 2.Rechtliche Würdigung a. Ich bin für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig. Ge- mäß Auflage 30 des Genehmigungsbescheides / 4/ bedürfen Än- derungen an Genehmigungsunterlagen der Zustimmung des Bun- desamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüber- wachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuord- nung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 'obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. b. Die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes hat ergeben, dass ich Ihrem Antrag /1/ auf Zustimmung zur Anwendung der Revision 03 der Unterlage „Erste-Hilfe-Ordnung der Schachtanlage Asse II" mit Stand vom 22.12.2021 /3/ unter Auflagen stattgebe. Die Änderungen im Rahmen der Revision stellen unwesentliche Än- derungen gemäß Kap. 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /6/ dar. Zu Ziffer I.1.: Meine Prüfung ergab, dass der Unterlage/3/ unter Auflagenzuge- stimmt werden kann. Die Stellungnahme meines Sachverständi- gen /7 / wurde bei der Prüfung berücksichtigt. Das Gutachten ist __ geeignet, die für meine Entscheidung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen zu vermitteln. An der Vollständigkeit des Gutachtens bestehen keine Zweifel. Mängel sind nicht ersichtlich. Insbeson- dere beruht das Gutachten auf dem anerkannten Stand der Wis- senschaft, berücksic~tigt die tatsächlichen Umstände zutreffend und enthält keine inhaltlichen Widersprüche. Anlass, an der Fach- kunde des Sachverständigen zu zweifeln, besteht nicht. Zu Ziffer 1.2.: Die Kostenentscheidung beruht auf § 21 Abs. 1 Nr. -5, Abs. 3 AtG i.V.m. §§ 1 und 5 Abs. 1 Nr. 2 und 7 AtSKostV. Hierzu ergeht ein ge- sonderter Kostenfestsetzungsbescheid. Zu Ziffer II.: Die Auflage unter Ziffer 11.1 ist erforderlich, da auf dem BGE-SZ- Deckblatt, welches den Zustimmungsvermerk des BASE trägt, aus- schließlich die BGE-SZ-KZL angegeben ist, während-auf den restli- chen Seiten der Unterlage die BGE-Asse-KZL genannt ist. Da sich die BGE-SZ-KZL und BGE~Asse-KZL unterscheiden und darüber Seite3von 4
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Tags: Salzgitter ? Berlin ? Landzunge ? Allgemeine Bundesbergverordnung ? Nukleare Entsorgung ? Brandschutz ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutz ? Qualitätsmanagement ? Radioaktiver Stoff ? Klimaschutz ? Gutachten ?
Region: Peine
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