API src

Mitteilung zur Änderung 026/2024 - Revision der Unterlage "Alarmplan", Stand: 29.07.2024 (PDF)

Description: BASE ABTEILUNG AUFSICHT * 1 If3J nddie 2N erheit ür der nuklearen Entsorgung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 1 1.151.3 Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstr. 55 31224 Peine Schachtanlage Asse II Mitteilung zur Änderung 026/2024 - Revision der Unterlage „Alarmplan", Stand: 29.07.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 13.08.2024 /1/ erteile ich folgenden Bescheid Datum 28. August 2O24 1.Entscheidung Hiermit stimme ich der Anwendung der Revision 19 der Unterlage „Alarmplan" mit Stand vom 29.07.2024 /3/ unter Nebenbestimmungen (II) zu.Ihr Zeichen 9A/6522i000/GEHANDA/AA/0518/0( vom 13.08.2024 2.Sie tragen die Kosten des Verfahrens.Mein Zeichen 9A 9160/280809 Es schreibtIhnen: II. Nebenbestimmungen Die Entscheidung unter Ziffer I.J. wird mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden: 1.Nach Freigabe der Unterlage „Alarmplan'.' /3/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. (Auflage) 2.Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist zeitgleich mit den erforderlichen Abberufungen bzw. Neubestellungen des dritten Abwesenheitsvertreters der atomrechtlich ver- antwortlichen Personen (avP) der Schachtanlage Asse II in der Funktion als Leiter Bereich ASE, des ersten Abwesenheitsvertreters der atomrechtlich verantwortlichen Personen (avP) in der Funktion als Abteilungsleiter Bergwerk, der Abwesenheitsvertreter des SSB und des ersten Abwesenheitsvertreters des SSB für Notfälle im Sinne des Notfallplanes für vorhersehbare Ereignisse gern. § 11Abs. 1 Nr. 6 der ABBergV gemäß /9 - 11/ freizugeben. (Auflage) Referentin T: +49 30 184321- @base,bund.de So erreichen Sie uns: 3. Widerruf und nachträgliche Auflagen zu dieser Entscheidung bleiben vorbehalten, sofern sich aus der gemäß § 58 Abs. 4 AtG durchgeführten Prüfung weitere Erkenntnisse oder Neubewertungen ergeben. (Auflage) Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter T: +49 30184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite i von 4 BASE ABTEILUNG AUFSICHT 4. Sollte der aktuell gültige Notfallplan einen jüngeren Stand als den vom 20.03.2018 /4/ aufweise, ist dieser der atomrechtlichen Aufsicht zur Kenntnis zu überstellen. (Auflage) /3/ ist 5. In der Revision der Unterlage „Abwesenheitsvertreter" zu verwenden. (Auflage) einheitlich der Begriff III. Gründe 1. Sachverhalt a. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 026/2024 - Revision der Unterlage „Alarmplan", Stand 07.06.2023, Az.: 9A/65221000/GEN/-/- /DA/AA/0518/00, vom 13.08.2024. /2/ BGE, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Revision der Unterlage „Alarmplan", Stand 07.06.2023, BGE-SZ-KZL: 9A/65221000/-/-/- /DA/AY/2956/00, Stand: 01.08.2024, vorgelegt mit /1/. /3/ BGE, Alarmplan, BGE-SZ-KZL: 9A/60000000/-/-/-/N/JE/0002/ig, Stand: 29.07.2024, vorgelegt mit /i/. /4/ BGE, Notfallplan für vorhersehbare Ereignisse (gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 6 ABBergV) und Brandschutzplan über Maßnahmen und Einrichtungen zum Brandschutz (gemäß Anhang 1 Nr.1.4.5 ABBergV) sowie Rettungspläne (gemäß Schachtanlage II, BGE-ASSE-KZL: Asse ABVO) der § 201a 9A/61000000/RWN/NC/LA/0001/04, Stand: 20.03.2018. /5/ NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II, Bescheid 1/2010 - Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), Az.: 43-40326/8/ 4, vom 08.07.2010. /6/ NMU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II, Bescheid 1/2011 - Umgang mit Kernbrennstoffen gemäß § 9 Atomgesetz (AtG) Faktenerhebung Schritt 1, Az.: 43-40326/8/ 19, vom 21.04.2011. /7/ BfS, Schachtanlage Asse II: Qualitätsmanagementverfahrensanweisung QMV 04.3, Az.: 9X/115200/CA/JH/0036/02, Stand: 11.08.2014. /8/ BGE, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Bestellung von verantwortlichen atomrechtlich Personen (avP) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) der Schachtanlage Asse II, MzÄ 019/2023, BGE-KZL 9A/6522i000/-/-/-/DA/AA/2893/0o, Stand vom 19.04.2024. /9/ BASE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 019/2023: Bestellung Personen atomrechtlich (avP) von verantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) der Schachtanlage Asse II, hier: atomrechtlich verantwortliche Person, 3. Abwesenheitsvertreter Leiter Bereich ASE, Az. 9A9160/2#0798, vom 22.08.2024. /io/ BASE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 019/2023: Bestellung verantwortlichen Personen (avP) von atomrechtlich und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) der Schachtanlage Asse II, hier: atomrechtlich verantwortliche Person, Abwesenheitsvertretung Abteilungsleitung Bergwerk, Az. 9A9160/2#0798, vom 01.08.2024. Seite 2 von 4 BASE ABTEILUNG AUFSICHT /11/ BASE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 019/2023: Bestellung Personen verantwortlichen von atomrechtlich und (avP) Strahlenschutzbeauftragten (SSB) der Schachtanlage Asse II, hier: Strahlenschutzbeauftragte, Az. 9A9160/2#0798, vom 01.08.2024. b. Mit dem Schreiben /1/ wurde mir die Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II (MzÄ) 026/2024 „Revision der Unterlage „Alarmplan", Stand 07.06.2023" /2/ sowie die Unterlage „Alarmplan" /3/ zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Die Unterlage „Alarmplan" /3/ ist die Genehmigungsunterlage G 73 der Genehmigungsbescheide 1/2010 /5/ und 1/2011 /6/. Die Unterlage soll revidiert werden. 2. Rechtliche Würdigung a. Ich bin für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig. Gemäß Auflage 30 des Genehmigungsbescheides 1/2010 /5/ bedürfen Änderungen an für Genehmigungsunterlagen der Zustimmung des Bundesamtes Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. b. Die Änderungen im Rahmen der Revision 19 der Unterlage „Alarmplan", Stand vom 29.07.2024 /3/ stellen eine unwesentliche Änderung gemäß Kapitel 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeine Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /7/ dar. c.Die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes hat ergeben, dass ich Ihrem Antrag /1/ auf Revision 19 der Unterlage „Alarmplan", Stand vom 29.07.2024 /3/ unter Nebenbestimmungen (II) stattgebe. d.Zu Ziffer I.i: Meine Prüfung ergab, dass der revidierten Unterlage „Alarmplan" /3/ unter Nebenbestimmungen (II) zugestimmt werden kann. Zu Ziffer I.2: Die Kostenentscheidung beruht auf § 21Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 AtG i. V. m. §§ 1 und 5 Abs. 1 Nr. 2 und 7 AtSKostV. Hierzu ergeht ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid. Zu Ziffer II.1: Zur Feststellung, ob die gemäß den Vorgaben für das Qualitätsmanagement zur Anwendung freigegebene Unterlage, der hier zugestimmten Fassung entspricht, wird die Auflage unter der Ziffer II.1erteilt. Zu Ziffer II.2: Der Betreiber reichte die Mitteilung zur Änderung 019/2023 „Bestellung von (avP) atomrechtlich verantwortlichen und Personen Strahlenschutzbeauftragten (SSB) der Schachtanlage Asse II" /8/ beim BASE ein. Die Nebenbestimmung Nr. 2 stellt sicher, dass die Neubestellungen des dritten Abwesenheitsvertreters der atomrechtlich verantwortlichen Personen (avP) der Schachtanlage Asse II in der Funktion als Leiter Bereich ASE, des ersten Abwesenheitsvertreters der atomrechtlich verantwortlichen Personen (avP) in der Funktion als Abteilungsleiter Bergwerk, der Abwesenheitsvertreter des SSB und des ersten Abwesenheitsvertreters des SSB für Notfälle im Sinne des Notfallplanes für vorhersehbare Ereignisse gern. § 11 Abs. 1 Nr. 6 der ABBergV gemäß /9-11/ mit denen in der Unterlage /3/ übereinstimmen. Daher ergeht die Nebenbestimmung unter Ziffer II.2. Seite 3 von 4

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Tags: Salzgitter ? Berlin ? Atomgesetz ? Strahlenschutzverordnung ? Allgemeine Bundesbergverordnung ? Nukleare Entsorgung ? Brandschutz ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutz ? Strahlenschutzbeauftragte ? Bergwerk ? Qualitätsmanagement ? Alarmplan ? Notfallplan ? Radioaktiver Stoff ? Informationsgewinnung ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

Organisations

Last harvest: 29.07.2026 02:47

Status

Quality score

Accessed 1 times.