Description: BASE ABTEILUNG AUFSICHT 28, Feb. 2023 EGE SZ ,9 P/6523/1 PT076876 BGE Schachtanlage Asse Eingang Poststelle BGE Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ocol6£Hl-t'lm /£l// 06-5-Y / OO Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung | 11513 Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenste 55 31224 Peine Eingang Abt. Genehmigungen (ASE-GN) Hl HM. .2 o^^Q22AOool^D'RlOO V^lS . ■33A2?ZS(f OOii Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Revision 01 der Unterlage „Strahlenschutzfachanwei- sung STS-FAW-023 Filterwechselkriterien für die MAW-Filteranlage", Stand vom 23.08.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 09.11.2022 /1/ erteile ich folgenden Bescheid I. Entscheidung 1. Ich stimme der Anwendung der Revision oi der Unterlage „Strahlenschutzfachanweisung STS-FAW-023 Filterwechselkri- terien für die MAW-Filteranlage", Stand vom 23.08.2022 /3/ un- ter Auflagen (II.) zu. 2. Ich stimme der Einstufung der in 1.1 genannten Strahlenschutz- fachanweisung /3/ in die Kategorie iii und damit in das überge- ordnete strahlenschutzrelevante betriebliche Regelwerk (üsbR) zu. 3. Sie tragen die Kosten des Verfahrens. II. Nebenbestimmungen Die Entscheidung unter Ziffer 1.1. wird mit folgenden Nebenbe- stimmungen verbunden: 1. Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Strahlenschutz- fachanweisung /3/ ist die Begrifflichkeit der Filterklassenbe- zeichnung „Fg“ an die Bezeichnung „ISO ePMi..." gemäß DIN EN Datum 24.Februar 2023 Ihr Zeichen 9A/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0286/00 PT049359 Mein Zeichen 9A 9160/2#0708 Es schreibt Ihnen; Referent T; +49 30184321- @base.bund.de So erreichen Sie uns: Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse; Wegelystraße 8 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter; Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter T: +49 30184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 5 BASE ABTEILUNG AUFSICHT ISO 16890-i /8/ anzupassen. Diese Korrektur ist auch in der bei- gefügten „Technischen Spezifikation Abluftfilteranlage DELBAG Multisafe" (Literaturnummer [3] der /3/) vorzunehmen. (Auflage) 2. Die bei der BGE existierenden farbigen Papier- und Digitalfas- sungen, die dieselbe KZL wie die zur Prüfung vorgelegte Unter- lage haben, müssen auf allen Seiten als nicht freigegebene Un- terlage erkennbar sein. Der Nachweis hierzu ist bei der nächsten Begehung der atomrechtlichen Aufsicht vorzulegen. (Auflage) 3. Nach Freigabe zur Anwendung der „Strahlenschutzfachanwei- sung STS-FAW-023 Filterwechselkriterien für die A/IAW-Filteran- lage" /3/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständi- gen Unterlage zu übersenden. (Auflage) III. Gründe 1. a. Sachverhalt Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE, Schachtanlage Asse II, 1. Revision der Mitteilung zur Än- derung 017/2022 zur Aufnahme der Strahlenschutzfachanweisung "STS-FAW-023 Filterwechselkriterien MAW Filteranlage (iii)", Stand 23.02.2023, in das übergeordnete strahlenschutzrelevante be- triebliche Regelwerk (üsbR) der Schachtanlage Asse II, Az. 9A/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0286/00 PT049359, Stand vom 09.11.2022, nebst Anlagen /2,3/. /2/ BGE, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Aufnahme der Strahlenschutzfachanweisung „STS-FAW-023 Filter- wechselkriterien MAW-Filteranlage (iii)“ in das übergeordnete strahlenschutzrelevante betriebliche Regelwerk (üsbR), BGE-KZL 9A/65221000/-/-/-/DA/AY/1997/01, Stand vom 05.10.2022, vor- gelegt mit/1/. /3/ BGE, Strahlenschutzfachanweisung STS-FAW-023 Filterwech- selkriterien für die MAW-Filteranlage, Kurztitel der Unterlage: STS- FAW-023 Filterwechselkriterien MAW-Filteranlage (iii), BGE-KZL 9A/65150000/-/-/-/LH/JK/0001/01, Stand vom 23.08.2022, vor- gelegt mit/i/. /4/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Be- scheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern. § 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Kli- maschutz (NMU), vom 08.07.2010. /5/ Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Be- scheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. Seite 2 von 5 BASE ABTEILUNG AUFSICHT /6/ BfS, Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II - Qua- litätsmanagement-Verfahrensanweisung QMV04.3, BfS- KZL 9X/115200/CA/JH/0036/02, Stand vom 11.08.2014. /7/ TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Schachtanlage Asse II, „Strahlenschutzfachanweisung STS-FAW-023 Filterwechselkrite- rien für die A/IAW-Filteranlage", Stand: 23.08.2022, ASS-01.1.3, ASS- 11.2, CITi- , vom 22.12.2022. /8/ DIN EN ISO 16890-1:2017-08, Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Teil 1: Technische Bestimmungen, Anforderun- gen und Effizienzklassifizierungssystem, basierend auf dem Feinstaubabscheidegrad (ePIVl) (ISO 16890-1:2016). /9/ DIN EN 779:2012-10, Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raum- lufttechnik-Bestimmung der Filterleistung. b.Mit Ihrem Schreiben /1/ legten Sie die Unterlage „Strahlenschutz- fachanweisung STS-FAW-023 Filterwechselkriterien für die MAW- Filteranlage", /s/ in der Revision 01 mit Stand vom 23.08.2022 zur Zustimmung vor. Bei dieser Unterlage handelt es sich um eine Ersterstellung. Überdies soll die Unterlage in das übergeordnete strahlenschutzrelevante betriebliche Regelwerk (üsbR) aufgenom- men werden. 2.Rechtliche Würdigung a.Ich bin für die Entscheidung in dieser Angelegenheit zuständig. Ge- mäß Auflage 28 des Genehmigungsbescheides /4/ bedürfen Ände- rungen am strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerk ein- schließlich der Anweisungen der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des AtG durch das Gesetz zur Neuordnung der Or- ganisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. b.Die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes hat ergeben, dass ich Ihrem Antrag /1/ auf Zustimmung zur Anwendung der Revision oi der Unterlage „Strahlenschutzfachanweisung STS-FAW-023 Fil- terwechselkriterien für die MAW-Filteranlage“, Stand vom 23.08.2022 /3/ unter Auflagen stattgebe. Die Änderungen im Rahmen der Revision stellen unwesentliche Än- derungen gemäß Kap. 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /6/ dar.
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Salzgitter ? Technische Vorschrift ? Berlin ? Endlager Asse ? Luftfilter ? Landzunge ? Klima- und Lüftungstechnik ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Filter ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutz ? Qualitätsmanagement ? Radioaktiver Stoff ? Klimaschutz ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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