Description: BASE ABTEILUNG AUFSICHT Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 1:U.51.J Berlin Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstr. 55 31224 Peine Schachtanlage Asse II Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 044/2023 „Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2"sowie der Revision 01 der Mitteilung zur Änderung 033/2022 zur Revision der Prüfanweisung STS-PA-WM-002 ,,Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4" Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihre Anträge vom 23.01.2024 /1/ und 19.03.2024 /3/ erteile ich folgenden Bescheid I. 1. 2. 3. Entscheidung Hiermit stimme ich dem Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2 /1/ unter einer Nebenbestimmung (II.1.) zu. Hiermit stimme ich der Anwendung der Revision 04 der Prüfanweisung STS-PA- WM-002 (vi) ,,Wiederkehrende Prüfung an de,n Anemometern Schacht 2 und. Schacht 4" /5/ mit Grüneinträgen auf den Blättern 10, 11, 13 und :1.5 unter einer Nebenbestimmung (11.2.) zu. Datum 11. Juni 2024 Ihre Zeichen 9A/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0445/oo 9A/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0454/oo Meine Zeichen 9A 9160/2#0788 9A 9160/2#0792 Es schreibt Ihnen: Referent T: +4930184321- @base.bund.de Sie tragen die Kosten des Verfahrens. II. Nebenbestimmungen Die Entscheidung unter der Ziffer I.1 wird mit folgenden Nebenbestimmungen verbunden: 1. Nach der Umsetzung der Maßnahme gemäß Mitteilung zur Änderung (MzÄ) 044/2023 /2/ ist die Genehmigungsunterlage (G 76) ,,Technische Beschreibung der Strahlenschutzinstrumentierung der Schachtanlage Asse II" /8/ des Genehmigungsbescheids 1/2010 /6/ binnen sechs Monaten zu aktualisieren und der atomrechtlichen Aufsicht zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen. (Auflage) So erreichen Sie uns: Postadresse: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 11513 Berlin Besucher-, Zustell- und Lieferadresse: Wegelystraße 8 10623 Berlin Dienstsitz Salzgitter: Willy-Brandt-Straße 5 38226.Salzgitter T: +4930184321-0 info@base.bund.de www.base.bund.de Seite 1 von 4 · BASE • ABTEILUNG AUFSICHT 2. III. 1. Nach Freigabe zur Anwendung der Prüfanweisung STS-PA-WM-002 (vi) ,,Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4" /5/ im Sinne der Vorgaben für das Qualitätsmanagement ist der atomrechtlichen Aufsicht eine Farbkopie der vollständigen Unterlage zu übersenden. (Auflage) Gründe Sachverhalt a. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/ BGE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 044/2023: ,,Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2", Stand: 16.11.2023, Az:: gA/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0445/oo, vom 23.01.2024. /2/ BGE, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse II, Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2, MzÄ 044/2023, BGE-SZ-KZL: gA/65221000/-/-/-/DA/AY/2823/oo, Stand: 16.11.2023, vorgelegt mit /1/. /3/ BGE, Schachtanlage Asse II, Mitteilung zur Änderung 033/2022 Revision 1: Revision der Prüfanweisung „Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4" STS-PA-WM-002 (vi), Stand 15.02.2021, Az.: gA/65221000/GEH/-/-/DA/AA/0454/oo, vom 19.03.2024. /-4/ BGE, Mitteilung zur Änderung in der Schachtanlage Asse H, Revision der Prüfanweisung „Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4" STS-PA-WM-002 (vi), Stan~ 15.02.2021, MzÄ 033/2022, BGE- SZ-KZL: gA/65221000/-/-/-/DA/AY/2139/01, Stand: 25.01.2024, vorgelegt mit /3/. /5/ BGE, Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht· 4, STS-PA-WM-002 (vi), BGE-SZ-KZL: gA/65280000/-/-/-/LQA/TV/0001/04, Stand: 06.04.2022, vorgelegt mit /3/. /6/ MU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II, Bescheid 1/2010 - Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrahlenschÜtzverordnung (StrlSchV), Az.: 43-40326/8/4, vom 08.07.2010. 17/ MU, Genehmigungsbescheid für die Schachtanlc1ge Asse II, Bescheid 112011- Umgang mit Kernbrennstoffen gemäߧ g Atomgesetz (AtG) Faktenerhebung Schritt 1, Az.: 43~40326/8/19, vom 21.04.2011. /8/BGE, Technische Beschreibung der Strahlenschutzinstrumentierung der Schachtanlage Asse II, BGE-SZ-KZL: gA/65110000/-/-/-L/E/0003/09, Stand: 12.04.2021. /9/ BGE, Prüfhandbuch (PHB) für die in der Schachtanlage Asse II zum Einsatz kommenden strahlenschutzrelevanten Systeme, deren Komponenten und Geräte, BGE-KZL: gA/65000000/-/-/-/L/E/0002/08, Stand: 28.10.2021. /10/BfS, Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II - Qualitätsmanagementverfahrensanweisung QMV 04.3, BfS-KZL: gX/115200/CA/JH/0036/02, Stand: 11.08.2014. Seite 2von 4 BASE ABTEILUNG AUFSICHT /11/TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Schachtanlage Asse II, MzÄ 044/2023 Rev.oo, ,,Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2" und MzÄ 033/2022 Rev.01, Revision der Prüfanweisung STS-PA-WM-002 ,,Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4", Az.: ASS-01.1.3, ASS-11.2, CIT1-Rost, CPR3- , ASSB4001 , vom 12.04.2024. b. 2. Mit Ihren Schreiben /1/ und /3/ wurden mir die MzÄ 044/2023 „Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2" /2/ und die Revision 01 der MzÄ 033/2022 /4/ zur Revision 04 der Prüfanweisung STS-PA-WM-002 ,,Wiederkehrende Prüfung an den Anemometern Schacht 2 und Schacht 4" /5/ zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Rechtliche Würdigung a. Ich bin in dieser Angelegenheit als atomrechtliche Aufsicht gemäߧ 23 d Nr. 2 AtG zuständig. Gemäß Auflage 29 des Genehmigungsbescheids 1/2010 /6/bedürfen Änderungs- und Austauschmaßnahmen an strahlenschutzrelevanten Einrichtungen der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Gemäß Auflage 27 und 28 des Genehmigungsbescheids 1/2010 /6/ bedürfen Änderungen am Prüfhandb~ch /9/ sowie am strahlenschutzrelevanten betrieblichen Regelwerk, der Zustimmung des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Funktion als Endlagerüberwachung. Nach Änderung des A~ durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.07.2016 obliegt diese Aufgabe nunmehr dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Die Prüfanweisungen sind Bestandteil des Prüfhandbuchs /9/. b. Zu Ziffer I.1: Die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts hat ergeben, dass ich Ihren Anträgen /1/, zum „Entfall des Flügelradanemometers im Diffusor Schacht 2" unter Nebenbestimmungen (II.) sowie /3/, auf Zustimmung zu der Revision 04 der Unterlage „Wiederkehrende Prüfung an den An~mometernSchacht 2 und Schacht 4, STS-PA-WM-002 (vi)", mit Stan·d vom 06.04.2022 /5/ mit Grüneinträgen auf den Blättern 10, 11, 13 und 15 unter Nebenbestimmungen (II.) stattgebe. Die Änderungen gemäß der MzÄ 044/2023 /2/ und der Revision 01 der MzÄ 033/2022 /4/ stellen unwesentliche Änderungen gemäß Kapitel 6.1.4 Zustimmungsverfahren, Buchstabe a) Allgemeines Zustimmungsverfahren der QMV 04.3 /10/ dar. Die Stellungnahme meines Sachverständigen /11/ wurde bei der Prüfung berücksichtigt. Das Gutachten ist geeignet, die für meine Entscheidung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen zu vermitteln. An der Vollständigkeit des Gutachtens bestehen keine Zweifel. Mängel sind nicht ersichtlich. Insbesondere beruht das Gutachten auf dem anerkannten Stand der Wissenschaft, berücksichtigt die tatsächlichen Umstände zutreffend und enthält keine inhaltlichen Widersprüche. Anlass, an der Fachkunde meines Sachverständigen zu zweifeln, bestehen nicht. Zu Ziffer I.2: Die Kostenentscheidung beruht auf'§ 21 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 AtG i. V. m. §§ 1 und 5 Abs. 1 Nr. 2 und 7 AtSKostV. Hierzu ergeht ein gesonderter Kostenfest- setzungsbescheid. Seite3von 4
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Origin: /Bund/BGE/Website
Tags: Salzgitter ? Anemometer ? Berlin ? Endlager Asse ? Atomgesetz ? Nukleare Entsorgung ? Endlagerung ? Kernbrennstoff ? Strahlenschutz ? Qualitätsmanagement ? Radioaktiver Stoff ? Informationsgewinnung ?
Region: Peine
Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°
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Language: Deutsch
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