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Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zu ausgewählten Aspekten des Konzeptes und der Methodenbeschreibung  zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen (PDF)

Description: LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Konzeptes und der Methodenbeschreibung zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen Veranlassung Ende März 2022 wurde durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung ein Konzept zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geo- logie nimmt als Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen zu diesem Konzept Stellung. Einleitung Das „Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022a) wird ergänzt durch die Anlage „Metho- denbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ge- mäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022b). Anhand von vier ausgewählten Teil- gebieten (Gebiete zur Methodenentwicklung, GzME) wurden Methoden zur Durchführung der reprä- sentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für die möglichen Wirtsgesteinstypen „Steinsalz in steiler Lagerung“, „Steinsalz in flacher Lagerung“, „Tongestein“ und „kristallines Wirtsgestein“ entwi- ckelt (BGE 2022a). Die Ergebnisse wurden vom 28. März bis 1. April 2022 in fünf Videokonferenzen vorgestellt, der Stand der Arbeiten auf dem Forum Endlagersuche am 20. und 21. Mai 2022 präsentiert und von der Fachöffentlichkeit und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Es handelt sich um einen Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Die dargestellte Methodik soll bis zum Abschluss der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) weiterentwickelt werden (BGE 2022a). Für eine vollumfängliche Würdigung des Konzeptes sind die Methoden vielfach noch nicht abschließend oder nicht hinreichend konkret beschrieben bzw. ange- wendet worden. Dem folgend ist eine abschließende Bewertung seitens des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit ausgewählten geowissenschaftlichen Aspekten der vorgestellten Methodik und klammert Sachverhalte, die nicht durch die Expertise des LBEG abgedeckt werden, aus. Dies sind insbesondere Aspekte des Abfallinventars, der technischen Endlagerkonzeption sowie der Betriebssicherheit. Fachliche Auseinandersetzung Im Folgenden wird auf Aspekte des Konzeptes und der Methodenbeschreibung eingegangen, die aus Sicht des LBEG für die Durchführung der rvSU bei der wissenschaftsbasierten Ermittlung von Standort- regionen von besonderer Bedeutung sind. Grundsätzliche Anmerkungen Das Konzept (BGE 2022a) beschreibt schlüssig und nachvollziehbar die übergeordneten Ziele der Me- thodenentwicklung zur Durchführung der rvSU anhand der in der Endlagersicherheitsuntersuchungs- verordnung (EndlSiUntV) festgelegten Inhalte. Die Methodenbeschreibung bietet ergänzend eine „ver- tiefte Darstellung der im rvSU-Konzept (BGE 2022a) übergeordnet beschriebenen Methoden“ (BGE 2022b). Beide Dokumente umfassen zusammen mehr als 800 Seiten. 1 LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Während die Methodik an jeweils einem Modellgebiet für die verschiedenen möglichen Wirtsgesteine entwickelt wurde (BGE 2022a), orientiert sich die Methodenbeschreibung in der Anlage (BGE 2022b) an den Paragraphen der EndlSiUntV. Dies sowie der komplexe Aufbau der Anlage erschweren die Nach- vollziehbarkeit der jeweiligen Ausführungen (siehe dazu auch die Hinweise in den Stellungnahmen ver- schiedener SGD, bspw. LAGB (2022), LUNG (2022), LBGR (2022), LGRB (2022), LFU (2022)). Für Fort- schreibungen der Methodik zur Durchführung der rvSU wird eine zusammenhängende, übersichtli- chere und nachvollziehbarere Darstellung mit Bezug zu den jeweiligen Modellgebieten und Wirtsge- steinstypen empfohlen. Aus den vorliegenden Dokumenten ist nicht ersichtlich, wie die BGE-interne Qualitätssicherung wäh- rend der Anwendung der vorgestellten Methodenteile erfolgt ist. Es wäre wünschenswert, diese Infor- mation in zukünftige Publikationen zur Standortauswahl aufzunehmen. Ergänzend zu einer solchen Darstellung der Vorgehensweise bei der internen Qualitätssicherung erscheint es in Anbetracht der Bedeutung des Verfahrens geboten, nach wesentlichen Schritten des wissenschaftsbasierten Stand- ortauswahlverfahrens (StandAV) ein anonymisiertes Peer-Review durchzuführen, das sich an den be- währten Standards wissenschaftlicher Publikationspraxis orientiert. Darüber hinaus wird eine Ausei- nandersetzung mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Stellungnahmen der staat- lichen geologischen Dienste (SGD) der einzelnen Bundesländer sowie weiterer fachlicher Kritik im Zu- sammenhang mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete vermisst. Im Sinne eines transparenten Verfahrens wäre eine Darstellung der Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonfe- renz gemäß § 9 Abs. 2 StandAG zusammen mit der Vorstellung der Methodik zu den rvSU als nächstem Arbeitsschritt im StandAV geboten gewesen. Handhabbare Fläche Im Konzept wird ausgeführt, „um die übertägige Erkundung in Phase II zielführend zu gestalten“, sei „es erforderlich eine Anzahl von Standortregionen mit einer für die übertägige Erkundung handhabba- ren Fläche auszuweisen. Dies erfordert eine deutliche Einengung der Standortregionen im Vergleich zur Anzahl und Größe der Teilgebiete“ (BGE 2022a). Diese Zielvorgabe ist zwar grundsätzlich nachvoll- ziehbar, darf aber nicht Maßstab des Handelns oder des Entscheidungsprozesses sein. Die Anzahl und Größe von Standortregionen muss sich aus deren potentieller Eignung ergeben. Es wäre wünschens- wert, wenn die Vorstellung von einer „handhabbaren Fläche“ (BGE 2022a) und infolge dessen der An- zahl und Größe von Standortregionen öffentlich zur Diskussion gestellt würde. Das StandAG enthält dazu keine konkreten Vorgaben; umso wichtiger erscheint eine öffentliche, wissenschaftsbasierte Dis- kussion dieses Sachverhalts. Ausschlusskriterien Seismische Aktivität und Großräumige Vertikalbewegungen In Kapitel 5.5 der Anlage (BGE 2022b, Blatt 281) wird dargestellt, dass keine weiterentwickelte Anwen- dung der Ausschlusskriterien Seismische Aktivität und Großräumige Vertikalbewegungen stattfindet. Aus der Darstellung geht nicht hervor, ob die Anwendung dieser Kriterien für die Phase 1 oder das gesamte Standortauswahlverfahren als abgeschlossen angesehen wird. Insbesondere die Veröffentlichung des aktualisierten nationalen Anhangs zur DIN EN 1998-1 könnte im Sinne des lernenden Verfahrens und einer kontinuierlichen Orientierung am sich weiterentwickeln- den Stand von Wissenschaft und Technik im aktuellen Schritt des Verfahrens berücksichtigt werden. Darauf geht auch der Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Vorgehensweise zum Ausschluss- kriterium „Seismische Aktivität “ (BMUV 2022) ein. 2 LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung Die BGE hat sich dafür entschieden, die Methodenentwicklung mit dem Ziel einer einheitlichen, über- geordneten Vorgehensweise zur Durchführung der rvSU an vier ausgewählten Gebieten zur Metho- denentwicklung vorzunehmen (BGE 2022a). Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Offen bleibt, ob die in den jeweiligen GzME entwickelte Methodik vollständig auf einzelne oder alle anderen Teilgebiete im gleichen Wirtsgestein übertragbar ist und dort alle wesentlichen Aspekte abdeckt. An- dere Teilgebiete können Eigenschaften aufweisen, die in den Gebieten zur Methodenentwicklung nicht zum Tragen kommen. Für Tongesteine wären das z. B. hohe Inkohlungswerte oder ein variabler Ver- festigungsgrad. Auf das GzME Salzstock Bahlburg wird auf Seite 14 ff. eingegangen. Teiluntersuchungsräume und Kategorisierung Der Ansatz der BGE, große Teilgebiete in Teiluntersuchungsräume (TUR) zu unterteilen, erscheint nachvollziehbar. Die Abgrenzung solcher Teiluntersuchungsräume sollte anhand geologischer Kriterien wie z. B. Lithologie, Stratigraphie, Hydrogeologie, Tektonik oder Genese nachvollziehbar begründet werden. Die als Teilgebiete ausgewiesenen stratigraphischen Einheiten sollen unter Verwendung der vorhan- denen Bohrungsinformationen nach lithologischen Kriterien charakterisiert und bei Bedarf in mehrere Teiluntersuchungsräume differenziert werden. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüßen, da erst durch die Berücksichtigung der Lithologie die jeweiligen geowissenschaftlichen Kriterien zielgerichtet angewendet werden können. Es wird empfohlen, klarzustellen, auf welcher Grundlage die Differenzie- rung in Teiluntersuchungsräume erfolgt. In Kapitel 5 der Methodenbeschreibung werden beispiels- weise technische Gründe angeführt (Blatt 225), in Kapitel 7 des Konzepts geowissenschaftliche Gründe (Blatt 18). Auch der in den Unterlagen dargestellte prozessuale Ansatz der rvSU, durch den über verschiedene Prüfschritte am Ende die Teilgebiete bzw. Teiluntersuchungsräume in die Kategorien A-D eingestuft werden sollen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Derzeit bleibt allerdings offen, wie dies im Einzelfall vollumfänglich aussehen wird, da hierzu konkrete Beispiele, die den kompletten Ablauf von A-D abde- cken, fehlen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass zumindest in den GzME die gesamte Methodik einmal komplett durchgespielt wurde. Dass dies nicht der Fall ist, erschwert die Beurteilung der Methodik. Es wird erwartet, dass die jeweilige Datenbasis sowie die zugrundeliegenden Annahmen zur Einstufung von Gebieten in die Kategorien A bis D detailliert dargestellt werden. Insbesondere die Verwendung von Analogieschlüssen oder die erneute Nutzung von Referenzdaten sollten unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Stellungnahmen zum Zwischenbericht Teilgebiete und der Fachkonferenz Teil- gebiete gerechtfertigt sein und belastbar begründet werden. Vor Verwendung von Referenzdaten sollte sorgfältig geprüft werden, ob zum einen bisher nicht ge- nutzte, möglicherweise auch nur analog vorliegende ortspezifische Daten vorhanden sind und zum anderen die Referenzdatensätze für das entsprechende Gebiet geeignet sind. Das heißt im Besonde- ren, abzuschätzen, ob die jeweiligen Referenzdaten, bezogen auf den Anwendungsfall, aus der glei- chen Lithologie mit vergleichbarer mineralogischer Zusammensetzung stammen und ähnliche physi- kalisch-chemische Eigenschaften erwarten lassen. Außerdem sollten Teufen- und Temperaturbereich sowie die Genese des Referenzgesteins mit der des zu betrachtenden Gesteins möglichst vergleichbar sein. Es wird empfohlen, diese Punkte ausführlich zu dokumentieren und anschließend öffentlich zur Diskussion zu stellen. 3

Types:
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Origin: /Bund/BGE/Website

Tags: Niedersachsen ? Radioaktiver Abfall ? Salzstock ? Steinsalz ? Seismizität ? Endlagerung ? Hydrogeologie ? Stratigraphie ? Tektonik ? Qualitätsmanagement ? Bergbau ? Energie ? Geologie ? Standortwahl ? Stand von Wissenschaft und Technik ? Peer-Review ? Modellregion ? Entscheidungsprozess ? Gutachten ?

Region: Peine

Bounding boxes: 10.2352° .. 10.2352° x 52.31928° .. 52.31928°

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Language: Deutsch

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